Dokument-Nr. 7442
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- BGH zur Namensnennung von Prominenten in der Werbung (Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen ./. Lucky Strike)Bundesgerichtshof, Urteil05.06.2008, I ZR 223/05 und I ZR 96/07
- Werbung mit verfremdeten Konterfei eines Politikers ohne dessen Zustimmung ist rechtswidrig (Joschka Fischer ./. Axel Springer AG))Landgericht Hamburg, Urteil27.10.2006, 324 O 381/06
Landgericht München I Urteil11.02.2009
Prominenter kann unerlaubte Werbung mit seinem Namen verhindern - Klinsmann untersagt Bierwerbung von "Kaiser Bräu"Klinsmann ist eben doch Klinsmann und nicht "Cleansmann"
Ein Unternehmen darf nicht einfach mit dem Namen eines Prominenten (hier: Klinsmann) werben, wenn es hierzu keine Zustimmung hat. Dies geht auch einem Urteil des Landgerichts München hervor.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Brauerei "Kaiser Bräu" einen Radiospot produziert, in dem es heißt: "Frisch, sauber rein, neudeutsch sagt man clean, und woher genau meinen Sie, dass so Worte kommen wie Klinsmann oder Bierhoff." Der Text stammt von dem niederbayerischen Liedermacher Fredl Fesl.
Klinsmann hatte der Werbung nicht zugestimmt
Der frühere Fußball-Nationalspieler und jetzige Trainer des FC Bayern hatte einer solchen Werbung mit seinem Namen nicht zugestimmt und diese auch nicht dulden wollen.
Brauerei: Werbung meint Herrn "Cleansmann"
Vor Gericht stritten sich die Parteien unter anderem darum, welcher Herr Klinsmann denn in dem Spot überhaupt gemeint sei. Kaiser Bräu versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass vielmehr ein Herr "Cleansmann" im Spott genannt werde und es um die Reinheit des Bieres also "clean" ginge. Also nicht "Klinsmann" sondern "Cleansmann".
Richter: Namensrechte von Herrn "Klinsmann" verletzt
Das Landgericht München I folgte dieser Argumentation nicht und verbot der Brauerei, in Rundfunkspots oder sonst wie das von ihr hergestellte Bier mit dem Text zu bewerben. Die Namensrechte von Herrn Klinsmann seien verletzt.
Werbung darf nicht ausgestrahlt werden
Gegenstand des Rechtsstreits waren nur Unterlassungsansprüche, nicht auch Schadensersatzforderungen wegen der Namensnutzung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2009
Quelle: ra-online (pt)
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