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Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 6600

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Landgericht München I Urteil27.08.2008

Behand­lungs­fehler: Patient erhielt Medikament, das ihm wegen einer anderen Erkrankung nicht hätte verabreicht werden dürfenSchmerzensgeld nach Behand­lungs­fehler im Krankenhaus

In einem Rechtsstreit hatte der mittlerweile verstorbene Sohn des Klägers eine Münchner Klinik wegen einer HNO-Operation aufgesucht. Die Operation war fast beendet, als der Patient zur postoperativen Schmer­zaus­schaltung ein Medikament gespritzt bekam - was zu einer Tragödie führte.

Der bekanntermaßen an Asthma leidende Patient reagierte auf das Medikament mit einem Bronchospasmus. Das Gehirn des Patienten wurde für einige Minuten nur unzureichend mit Sauerstoff versorgt. Zwar besserte sich der Zustand des Patienten zunächst. Er blieb aber auch im Aufwachraum bewusstlos und erlitt letztlich einen Hirnschaden. Unklar ist, was im Verlauf einer ganzen Stunde im Aufwachraum passierte: Es fehlt jedwede Aufzeichnung für diesen Zeitraum.

Gericht: Grober Behand­lungs­fehler

Das Landgericht stellte in diesem Fall nach Anhörung eines Sachver­ständigen einen groben Behandlungsfehler fest: Das Medikament war nicht nur zu hoch dosiert, es hätte angesichts der Asthmae­r­krankung eigentlich gar nicht verabreicht werden dürfen. Im Aufwachraum befand sich der Patient in einem massiven Schockzustand, ohne dass dokumentiert wurde, dass darauf adäquat reagiert wurde. Das Gericht verurteilte die Klinik daher zur Zahlung von Schmerzensgeld, wobei dessen Höhe noch festzustellen ist.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 51/08 des LG München I vom 27.08.2008

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