Dokument-Nr. 217
Permalink https://urteile.news/
Landgericht München I Urteil07.10.2004
DAX darf nur dort drinnen sein, wo auch DAX draufsteht
Das Landgericht München I hat es einer Konkurrentin der Deutschen Börse AG untersagt, einen Börsenindex bzw. eine Börsenindikation zu publizieren, der nach Gewichtung und Kursverlauf eine Abbildung des unter dem Markennamen DAX geschützten Produkts der Klägerin darstellt.
Das Gericht urteilte: "Die von der Klägerin unter der Bezeichnung DAX angebotenen Börseninformationen genießen als Dienstleistungen wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz" ... "Die Übernahme dieser für die Ermittlung des DAX maßgeblichen Auswahlkriterien [Auswahlvoraussetzungen der 30 Unternehmen, Auswahlverfahren, Indexformel und Berechnungsfaktoren] rechtfertigt den klägerseits erhobenen Vorwurf der Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG".
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2005
Quelle: Pressemitteilung des LG München I vom 09.02.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil217
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.