18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 5353

Drucken
Urteil20.12.2007Landgericht München I7 O 22578/07, 7 O 20567/07
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil20.12.2007

Urheber­rechts­ver­letzung: Fassa­den­ge­staltung vom Nachbarhaus kopiertBaustopp für Bürogebäude in München

Wer das Nachbargebäude kopiert und nachbaut, verletzt u. U. das Urheberrecht des Architekten. Dies zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München I.

Die Antragstellerin des hiesigen Verfü­gungs­ver­fahrens, eine Kommu­ni­ka­ti­o­ns­agentur, staunte jedenfalls nicht schlecht, als im Mai 2007 auf dem Nachba­r­grundstück ihres gerade neu bezogenen Firmensitzes an der Donnersberger Brücke mit dem Bau eines Bürogebäudes begonnen wurde, das nicht nur unmittelbar an ihren Firmensitz anschloss, sondern auch alle wesentlichen Grundriss- und Gestal­tungs­merkmale des neuen Firmensitzes zu kopieren drohte und damit - jedenfalls aus Sicht der Antragstellerin - das Urheberrecht der Architekten verletzt, die das Gebäude für sie geplant hatten. Und dies, obwohl die Antragstellerin mit der Fassa­den­ge­staltung ihres Firmensitzes eine Signalwirkung erzielen, also auf sich - und eben nur auf sich - aufmerksam machen wollte.

Aus abgetretenem Recht der Architekten beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der die Verwendung bestimmter Gestal­tungs­elemente ihrer Außenfassade bzw. deren Kombination verboten werden sollte. Als Gegner hatte sie dabei zunächst das Unternehmen im Visier, welches mit der Planung des Firmensitzes der Antragstellerin beauftragt worden war, ehe sich herausstellte, dass dieses für das Bauvorhaben auf dem Nachba­r­grundstück gar nicht unmittelbar verantwortlich war, sondern die Baupläne an ein Schwes­ter­un­ter­nehmen weitergegeben hatte, welches nun auf dem Nachba­r­grundstück ans Werk ging. Zu Guter letzt verlangte die Antragstellerin von beiden Unterlassung.

Diesen Anträgen gab das Landgericht München I nun insoweit statt, als das Nachbargebäude sämtliche Fassa­den­elemente aufweisen sollte - und stoppte das Bauvorhaben damit vorerst. Das Gericht befand die Fassa­den­ge­staltung des Firmensitzes der Antragstellerin für urheber­rechtlich schutzfähig. Zwar seien einzelne der im Streit stehenden Gestal­tungs­elemente, aber nicht deren hier anzutreffende Kombination, bereits von anderen Gebäuden bekannt gewesen. Soweit die Antragstellerin auch Schutz für die einzelnen Gestal­tungs­elemente begehrte, wies die Kammer den Antrag daher zurück. Nachdem der Rohbau bereits fertig sei - so das Gericht -, stehe nun die Verviel­fäl­tigung der geschützten Fassa­den­ge­staltung unmittelbar bevor. Die Antragstellerin könne auch nicht darauf verwiesen werden, ihren Unter­las­sungs­antrag erst nach Fertigstellung des Gebäudes in einem Haupt­sa­che­ver­fahren geltend zu machen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 82/07 des LG München I vom 20.12.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5353

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI