15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 2181

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil05.04.2006

Ehemaliger Coproduzent Victory Media AG muss 4 Mio. € an EM.TV zahlen, kommt aber im übrigen aus dem Copro­du­zen­ten­vertrag frei

Dies hat das Landgericht München zum Streit um den Copro­du­zen­ten­vertrag vom 17.12.1999 entschieden. Die Parteien hatten seinerzeit vor, über 5 Jahre Kindersendungen mit einem Volumen von 1,5 Milliarden DM zu produzieren.

Die für Filmstrei­tig­keiten zuständige Zivilkammer des Landgerichts sah es nach der Vernehmung ehemaliger Vorstände und leitender Mitarbeiter nicht als erwiesen an, dass die Vergütung für das "Recht" der Beklagten "auf Copro­du­zen­ten­be­tei­ligung" im Vertrag nur - um eine Bilanz­ma­ni­pu­lation der Klägerin zu ermöglichen - zum Schein auf pauschal 60 Mio. DM festgesetzt wurde. Vielmehr ging die Kammer davon aus, dass EM.TV seine Bedingungen bei den Verhandlungen hart durchgesetzt hatte. Zeugen berichteten davon, dass der ehemalige Finanzvorstand der Klägerin, Florian Haffa, einen Mitarbeiter der Beklagten, der Bedenken gegen eine nicht am tatsächlichen Produk­ti­o­ns­volumen orientierte, sondern pauschale Zahlungspflicht der Beklagten äußerte, niederbrüllte und beim Aufspringen sogar seinen Stuhl umwarf. Der Zeuge Haffa hatte hieran "keine Erinnerung mehr".

Die Richter billigten der Beklagten jedoch das Recht zur außer­or­dent­lichen Kündigung des Vertrages zu. Ein Jahr nach Vertragsbeginnn hatten die Parteien erst Filme im Volumen von ca. 43 Mio. DM produziert. Zum Zeitpunkt der Kündigung am 29.12.2000 war - nach dem Skandal um behauptete Kursma­ni­pu­la­tionen der Klägerin - auch nicht mehr damit zu rechnen, dass die Parteien ihr Produk­ti­o­ns­vorhaben von 300 Mio. DM jährlich jemals erreichen würden. Denn Ziel der Kooperation war es, ein Drittel dieser Summe über Medienfonds der Beklagten am Kapitalmarkt einzusammeln, was ohne Vertrauen der Anleger in die Redlichkeit und Fähigkeit der Klägerin als Produk­ti­o­ns­partnerin der Beklagten relativ aussichtslos erschien. Die Klage auf Zahlung der zweiten und dritten Jahresrate (über zusammen gut 12 Mio. EUR) wies die Kammer daher ab.

Ob allerdings der Beklagten auch Schaden­s­er­satz­ansprüche gegen die Klägerin wegen entgangenen Gewinns und vergeblicher Aufwendungen zustehen, ist noch offen. Über diese wird die Kammer in einem Nachverfahren entscheiden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 33b/06 des LG München I vom 05.04.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2181

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI