21.11.2024
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Dokument-Nr. 31394

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Landgericht München I Urteil07.01.2022

Verbot der Zugäng­lich­machung verlags­ge­bundener Fachartikel in Forscher­netzwerkLG bejahrt Unterlassungs­anspruch - verneint jedoch Schadens­ersatz­anspruch

Im Streit zwischen mehreren wissen­schaft­lichen Fachverlagen und einem Forscher­netzwerk hat das Landgericht München I den Betreibern der Plattform das Zugäng­lich­machen verlags­ge­bundener Fachartikel über die Inter­net­plattform untersagt.

Auf der betroffenen Internetplattform, auf der sich Wissenschaftler untereinander austauschen und hierzu jeweils Nutzerprofile anlegen können, waren zahlreiche Fachartikel zugänglich gemacht worden. Mehrere Wissen­schafts­verlage hatten mit ihrer gegen die Plattform gerichteten Klage ein Verbot solcher Publikationen beantragt; aus Sicht der Wissen­schafts­verlage handelte es sich nämlich um das geistige Eigentum der Verlage, waren die betroffenen Artikel doch in den Fachzeit­schriften dieser Verlage veröffentlicht worden.

Beklagte weist Verantwortung von sich

Da die klagenden Verlage ihren Sitz in den USA, Großbritannien und den Niederlanden haben und die streitigen Artikel von multinationalen Autorenteams stammen, war die Frage, inwieweit den klagenden Verlagen überhaupt Rechte an den Artikeln zustehen, zwischen den Parteien hoch umstritten. Die Beklagte war der Ansicht, dass sie für das Zugäng­lich­machen der Artikel nicht verantwortlich gemacht werden könne, da diese von den Nutzern selbst auf der Plattform eingestellt worden seien.

LG untersagt Zugäng­lich­machen verlags­ge­bundenen Fachartikel

Das Landgericht verbot den Platt­form­be­treibern schließlich das Zugäng­lich­machen der Artikel. Die Verlage hätte ihre Recht­e­in­ha­ber­schaft hinreichend belegt und waren für den Inhalt der Plattform auch verantwortlich. Den von der Klägerin begehrten Schaden­er­satz­an­spruch hat das Gericht zurückgewiesen, da nach § 10 UrhG im Falle eines Schaden­er­satz­be­gehrens höhere Anforderungen an den Nachweis der Rechts­in­ha­ber­schaft bestehen.

Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)

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