21.11.2024
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Dokument-Nr. 1862

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Urteil06.02.2006Landgericht Mosbach
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Landgericht Mosbach Urteil06.02.2006

Ein einziger Fingerabdruck am Tatort führt zur Aufklärung diverser Super­ma­rkt­überfälle

Kürzlich endete eine Serie von Verhandlungen vor dem Landgericht Mosbach gegen 4 Mitglieder einer Räuberbande, über die schon mehrfach berichtet wurde. Nach minutiöser Ermittlungs- und Kleinstarbeit präsentierte die Mosbacher Kriminalpolizei der Staats­an­walt­schaft Mosbach und diese dem Landgericht Mosbach insgesamt vier Mitglieder einer Gruppe von Ausländern, die aus dem arabischen Raum kommen und in Hessen, Baden Württemberg und der Pfalz eine Vielzahl von Raubüberfällen auf Supermärkte verübt haben.

Jeder der vier Verurteilten hatte mindestens einen Raubüberfall auf einen im Neckar-Odenwald-Kreis befindlichen Supermarkt, entweder auf den Penny-Markt in Obrigheim und/oder auf den Lidl-Markt in Diedesheim, begangen. Die Bande soll - so die polizeilichen Ermittlungen - im süddeutschen Raum im Jahr 2004 zahlreiche Supermärkte nach etwa dem gleichen Schema ausgeraubt haben. Die hier Verurteilten und ihre zum Teil anderweitig verfolgten Mittäter sollen - in wechselnder Besetzung - Angestellten der jeweiligen Märkte kurz vor oder nach Schließung des Supermarktes aufgelauert und mit Waffengewalt (Messer, Schusswaffen und ähnliches) zur Öffnung der im Gebäude befindlichen Tresore gezwungen haben. Ihre Opfer sollen die Täter meist gefesselt haben und den Inhalt der Tresore, jeweils zwischen ca. 10.000 € und 20.000 €, an sich genommen haben.

Alles begann mit einem einzigen Fingerabdruck, der im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen bei dem Überfall auf den Lidl-Markt in Diedesheim am 14.04.2004 gesichert werden konnte; kurze Zeit zuvor, am 27.03.2004, war der Penny-Markt in Obrigheim von Mitgliedern dieser Bande überfallen worden. Den gesicherten Fingerabdruck konnte man dem in London geborenen, in Algier aufgewachsenen Angeklagten F. zuordnen. Die Mosbacher Polizei setzte dann auf F. einen verdeckten Ermittler an und kam so auf die Spur des Algeriers B., einem weiteren Bandenmitglied.

Beide wurden bei einem überwachten Rauschgift-Schein-Geschäft festgenommen. Anschließend wurde bei beiden eine DNA-Probe entnommen. Diese Probe stimmte mit verschiedenen DNA-Spuren an Tatorten (Hautabrieb an Fesseln, Zigaret­ten­kippen) überein. So kam es bereits im letzten Jahr zur Anklage gegen diese beiden Angeklagten. Im Ermitt­lungs­ver­fahren machte F. umfassend Angaben und räumte die Beteiligung an Überfällen ein, die man ihm nicht hätte nachweisen können und nannte die Namen von Mittätern. F. wurde so vom Landgericht Mosbach am 16.06.2005 wegen insgesamt sieben Raubüberfällen auf Supermärkte zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

In der Folge gab auch B. im Hinblick auf das Geständnis seines Mittäters einige Taten zu, nannte aber keine Mittäter. Er wurde vom Landgericht Mosbach am 25.07.2005 wegen sieben Überfällen auf verschiedene Supermärkte zu 12 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; dieses Urteil ist zwischen­zeitlich rechtskräftig. Einer der weiteren Banden­mit­glieder, der Libanese A., der keine Angaben machte, wurde durch die Aussage von F. und in einem Fall durch eine DNA-Probe überführt und wurde vom Landgericht Mosbach ebenfalls am 25.07.2005 wegen fünf Super­ma­rkt­über­fällen zu 12 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision ist derzeit beim Bundes­ge­richtshof anhängig.

Schließlich wurde der Libanese R., der ebenfalls keine Angaben machte, durch F.'s Aussage überführt und am 06.02.2006 - in einer vor dem Mosbacher Landgericht in dieser Serie letzten Verhandlung - wegen fünf Überfällen zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Quelle: Pressemitteilung des LG Mosbach vom 08.02.2006

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