18.01.2025
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18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 4897

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Urteil29.03.2007Landgericht Meiningen4 S 177/06
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • zfs 2007, 496Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2007, Seite: 496
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Meiningen Urteil29.03.2007

Bei grob verkehrs­wi­drigem Fahren haftet ein Radfahrer alleinRadfahrer haftet zu 100 %

Radfahrer können für Unfallschäden zu 100 % haftbar gemacht werden, wenn sie sich grob verkehrswidrig verhalten haben. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen hervor.

Im zugrunde liegenden Fall legte sich ein eiliger Radfahrer so in eine Linkskurve, dass er auf die andere Fahrbahnseite geriet, auf der ihm ein Autofahrer entgegenkam. Es kam zu einem Unfall. Vor Gericht verlangte der Autofahrer Schadensersatz vom Radfahrer.

Das Landgericht Meiningen verurteilte den Radfahrer. Dieser habe sich grob verkehrswidrig verhalten und dadurch den Unfall verschuldet. Die so genannte Betriebsgefahr des Autos trete hier zurück, führte das Gericht aus.

Der Radfahrer musste daher den Schaden zu 100 % allein tragen.

Quelle: ra-online

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