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Dokument-Nr. 32274

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Landgericht Mainz Urteil07.10.2022

Landgericht weist Klage eines Prozess­fi­nan­zierers gegen das Land Rheinland-Pfalz im sogenannten „Rundholz­kartell­verfahren“ abSchaden nicht plausibel dargelegt

Das Landgericht Mainz hat ein Urteil im Verfahren eines großen Prozess­fi­nan­zierers gegen das Land Rheinland-Pfalz um kartell­rechtliche Schaden­ersatz­ansprüche in Höhe von rund 118 Millionen im Zusammenhang mit der praktizierten Rundholz­ver­ma­rktung des Landes Rheinland-Pfalz im Zeitraum 2005 bis 2018 gefällt.

Hintergrund der Klage war der Vortrag der Klägerin, verschiedenen Unternehmen aus der Sägeindustrie stünden Schaden­er­satz­ansprüche aufgrund von Kartell­rechts­ver­stößen des Landes Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit Rundholz­ver­käufen zu. Die Ansprüche von 18 betroffenen Unternehmen habe sie sich abtreten lassen und könne diese daher in eigenem Namen gerichtlich geltend machen.

Abtretungen wegen Verstößen gegen Rechts­dienst­leis­tungs­gesetz nichtig

Das LG hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die erfolgten Abtretungen seien aufgrund von Verstößen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig. Die Klägerin sei daher nicht Inhaberin der Ansprüche. Es fehle an der sogenannten Aktiv­le­gi­ti­mation.

Land hat lediglich gesetzliche Vorgaben umgesetzt

Als weitere Begründung hat das LG angeführt, dass die gebündelte Rundholz­ver­ma­rktung auf den seinerzeit geltenden gesetzlichen Regelungen des Landes­wa­ld­ge­setzes Rheinland-Pfalz beruht habe. Das Land Rheinland-Pfalz habe insoweit lediglich die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Darüber hinaus sei der Klägerin - aufgrund der Standorte der betreffenden Unternehmen, die größtenteils nicht in Rheinland-Pfalz liegen - eine plausible Schadens­da­r­legung nicht gelungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Mainz, ra-online (pm/ab)

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