Dokument-Nr. 31388
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Mainz Urteil12.11.2021
Inkassobüro muss wegen falscher Negativmeldung an Schufa Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zahlenPersönlichkeitsverletzung wegen Beeinträchtigung des sozialen Ansehens
Übermittelt ein Inkassobüro eine falsche Negativmeldung an die Schufa, so kann dies eine Haftung nach Art. 82 DSGVO nach sich ziehen. Führt die falsche Negativmeldung zu einer Beeinträchtigung des sozialen Ansehens und damit zu einer Persönlichkeitsverletzung, kann der Betroffene ein Schadensersatz in Höhe von 5.000 € verlangen. Dies hat das Landgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Betroffene einer falschen Negativmeldung bei der Schufa klagte im Jahr 2020 vor dem Landgericht Mainz gegen das Inkassobüro, welche die Meldung veranlasst hatte, auf Zahlung von Schadensersatz. Durch die falsche Negativmeldung wurden dem Betroffenen die Kreditkarten gekündigt. Diese Kündigungen blieben auch nach der Löschung der Negativmeldung bestehen.
Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5.000 €
Das Landgericht Mainz entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe wegen der rechtswidrigen Negativmeldung ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu. Dem Kläger sei durch die Meldung eine benennbare und tatsächliche Persönlichkeitsverletzung entstanden. Er habe eine massive Beeinträchtigung seines sozialen Ansehens im Sinne der Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit erlitten. Dies rechtfertige einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 €.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2022
Quelle: Landgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31388
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.