Dokument-Nr. 6372
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Magdeburg Urteil15.07.2008
Nach 40 Jahren kann kein Vermächtnis mehr beansprucht werdenAnspruch verjährt
Das Landgerichtes Magdeburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses geltend machte.
In einem 1965 errichteten Testament wandte der Großvater der Klägerin ein landwirtschaftlich genutztes Grundstücke als Vermächtnis zu. Der Vermächtnisgeber verstarb 1967. Die Klägerin nahm den Erben erstmals 2007 auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch.
Gericht: Vermächtnis verjährt
Die Klägerin hat nach Auffassung des Gerichtes keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten auf Erfüllung des Vermächtnisses, da der Anspruch verjährt sei. Die Verjährung sei nicht aufgrund der seinerzeitigen politischen Verhältnisse in der ehemaligen DDR wegen Stillstandes der Rechtspflege oder höherer Gewalt bzw. Unmöglichkeit der Rechtsverfolgung gehemmt.
Keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Hemmung der Verjährung wegen der politischen Verhältnisse bzw. höherer Gewalt
Das Gericht führt aus, dass es zwar Unrechtsentscheidungen auch der DDR-Ziviljustiz gegeben habe, bei denen das Begehren von Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten der DDR von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen sei. Allein die Tatsache, dass die Klägerin in den alten Bundesländern lebte und ihr Vater die DDR ohne entsprechende Genehmigung verlassen hatte, genüge für diese Annahme nicht.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Magdeburg vom 16.07.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6372
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.