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Dokument-Nr. 6372

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Urteil15.07.2008Landgericht Magdeburg90 O 192/04
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Landgericht Magdeburg Urteil15.07.2008

Nach 40 Jahren kann kein Vermächtnis mehr beansprucht werdenAnspruch verjährt

Das Landgerichtes Magdeburg hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin gegen den Beklagten einen Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses geltend machte.

In einem 1965 errichteten Testament wandte der Großvater der Klägerin ein landwirt­schaftlich genutztes Grundstücke als Vermächtnis zu. Der Vermächt­nisgeber verstarb 1967. Die Klägerin nahm den Erben erstmals 2007 auf Erfüllung des Vermächtnisses in Anspruch.

Gericht: Vermächtnis verjährt

Die Klägerin hat nach Auffassung des Gerichtes keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten auf Erfüllung des Vermächtnisses, da der Anspruch verjährt sei. Die Verjährung sei nicht aufgrund der seinerzeitigen politischen Verhältnisse in der ehemaligen DDR wegen Stillstandes der Rechtspflege oder höherer Gewalt bzw. Unmöglichkeit der Rechts­ver­folgung gehemmt.

Keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Hemmung der Verjährung wegen der politischen Verhältnisse bzw. höherer Gewalt

Das Gericht führt aus, dass es zwar Unrecht­s­ent­schei­dungen auch der DDR-Ziviljustiz gegeben habe, bei denen das Begehren von Rechtsschutz vor den staatlichen Gerichten der DDR von vornherein ohne jede Aussicht auf Erfolg gewesen sei. Allein die Tatsache, dass die Klägerin in den alten Bundesländern lebte und ihr Vater die DDR ohne entsprechende Genehmigung verlassen hatte, genüge für diese Annahme nicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Magdeburg vom 16.07.2008

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