21.11.2024
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Dokument-Nr. 18680

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Beschluss10.06.2014Landgericht Magdeburg24 KLs 567 Js 40057/04 (9/10)
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Beschluss15.07.2014, 4 StR 34/14
ergänzende Informationen

Landgericht Magdeburg Beschluss10.06.2014

"Altmark-Schlösser: Verurteilung vom Bundes­ge­richtshof bestätigtWegen Subven­ti­o­ns­betrug zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Wegen gemein­schaft­lichem Subven­ti­o­ns­betrug wurden Oliver E. und Stephan H. jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden. Der Bundes­ge­richtshof hat das Urteil ebenfalls bestätigt

Die Angeklagten waren für die später insolvente Schloss Altenhausen KG tätig. Die Tätigkeit der Firma umfasste den Erwerb und die Sanierung der in der Altmark in Sachsen-Anhalt gelegenen Schlösser Altenhausen und Flechtingen sowie deren Betrieb als Pony- Schloss bzw. Schloss Hotel. In insgesamt 3 Förderanträgen gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, über rund 17,6 Millionen € Eigenmittel zu verfügen. Da das Landes­för­der­in­stitut die Gesamt­fi­nan­zierung der geplanten Maßnahmen aufgrund der unrichtigen Angaben der Angeklagten als gesichert ansah, wurden der Schloss Altenhausen KG Inves­ti­ti­o­ns­zu­schüsse in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen € für den Erwerb, die Sanierung und den Ausbau der beiden Schlösser bewilligt. Von den Fördermitteln wurden 9,3 Millionen € tatsächlich aus gezahlt. Der Tatzeitraum lag in den Jahren 1998 bis 2004.

Keine Rechtsfehler vom BGH erkennbar

Die 3 Berufsrichter und 2 Schöffen der Wirtschaftss­traf­kammer sind in dem Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten in 3 Fällen sich Subventionen erschlichen haben. Gegen die Verurteilung hatten die Angeklagten Revision eingelegt, die nun vom Bundes­ge­richtshof verworfen wurde, da die Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Quelle: Landgericth Magdeburg/ ra-online

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