03.12.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 3271

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Landgericht Lüneburg Urteil18.02.2003

Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für infolge einer Renovierung gestorbenen PapageisMieter muss Schutzmaßnahmen für Papagei treffen

Wenn bei Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen der Papagei des Mieters stirbt, muss der Vermieter dafür keinen Ersatz leisten. Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden.

Im Fall ließ der Vermieter die Fugen im Badezimmer des Mieters renovieren. Durch die entstehende Staub­ent­wicklung kam der Papagei zu Schaden, der in der Folge verstarb.

Das Gericht urteilte, dass der Vermieter den Papagei nicht ersetzen müsse. Der Mieter habe keine Schutzmaßnahmen für den Papagei getroffen, obwohl er wusste, dass Papageien sehr empfindlich seien. Ihn treffe insoweit ein überwiegendes Mitverschulden. Dies schließe hier einen Schaden­s­er­satz­an­spruch aus.

Quelle: ra-online

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