04.12.2024
04.12.2024  
Sie sehen einen, bei einem Unfall, stark beschädigten Kleinwagen.

Dokument-Nr. 34579

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Landgericht Lübeck Urteil26.09.2024

Kfz-Versicherung muss angeblich manipulierten Unfall beweisen können

Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflicht­ver­si­cherung für die Schäden aufkommen. Geht die Versicherung aber von einer Unfall­ma­ni­pu­lation aus, dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem "Unfall" einverstanden war. Das Landgericht Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und die Versicherung zur Zahlung verurteilt.

Ein junger Mann hatte eine Party im Hause der Eltern gefeiert. Um zwei Uhr nachts fuhr ein Gast rückwärts gegen das Auto des Gastgebervaters. Der Vater forderte die Haftpflicht­ver­si­cherung zum Schadensersatz auf, doch die weigerte sich zu zahlen. Sie meinte, der Gast sei - in Absprache mit dem Gastgeber - absichtlich gegen das Auto gefahren, um die Versi­che­rungssumme zu kassieren.

Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Versicherung die Schäden ersetzen muss. Das Gericht hatte den Fahrer und weitere Partygäste zu dem Vorfall befragt und ein technischer Sachverständige wurde auch hinzugezogen. Daraus ergab sich für das Gericht, dass der Fahrer aus Versehen gegen das Auto des Vaters gefahren sei und es gerade keine Verabredung zu einem manipulierten Unfall gegeben habe.

Bei einem Verkehrsunfall müsse der Geschädigte beweisen, dass der Schädiger sein Fahrzeug beschädigt hat. Meint die Haftpflicht­ver­si­cherung, der Unfall sei abgesprochen gewesen, müsse sie beweisen, dass der Geschädigte mit der Beschädigung einverstanden war. Eine solche Beweisführung ist der Versicherung aber nicht gelungen. Anders könne es bei einer Häufung von sogenannten Beweiszeichen für eine Unfall­ma­ni­pu­lation sein, zum Beispiel bei einer scheinbar klaren Schuldfrage wie rechts-vor-links Verstößen an abgelegenen Orten in den späten Abendstunden, wenn mit unbeteiligten Zeugen nicht zu rechnen sei.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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