18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen weißen Schäferhund, der an einem Knochen nagt.
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil23.06.2023

Für die Folgen eines Hundebisses kann der Führer eines Polizeihundes auch persönlich haftenUrteil ist noch nicht rechtskräftig

Hunde sind immer so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Das gilt natürlich auch für Polizeihunde. Verletzt ein Polizei­hun­de­führer diese Pflicht in grob fahrlässiger Art und Weise, so muss er persönlich für die Folgen einstehen. Dies entschied das Landgericht Lübeck.

Ein Polizeibeamter hatte seinen Diensthund am Graswarder Strand in Heiligenhafen frei laufen lassen. Der Hund fiel am Strand ein Kind an. Er schnappte nach diesem und biss es mehrfach an Kopf und Beinen. Das Kind musste in ärztliche Behandlung. Es erlitt aber keine dauerhaften Verletzungen oder Narben. Der zuständige Richter am Landgericht Lübeck musste herausfinden, was genau passiert war. Es hat sich hierzu den Strandabschnitt vor Ort angesehen und die Mutter des Kindes als befragt und entschieden, dass der Polizeibeamte grob fahrlässig gehandelt hat, als er den Hund von der Leine ließ. Zu diesem Zeitpunkt seien das Kind und seine Mutter bereits in der Nähe gewesen. Dies hätte der Hundeführer auch erkennen müssen. Denn der Strandabschnitt sei gut zu überblicken. Das Kind habe kurz vor dem Angriff des Hundes eine Buhne zum Balancieren genutzt. Und seine Mutter sei auch gut zu sehen gewesen.

Grobe Pflicht­ver­letzung des Polizeibeamten

Vor diesem Hintergrund habe der Polizeibeamte seine Pflichten grob verletzt. Denn in der Freizeit bestehe die Dienstpflicht, einen Diensthund jedenfalls dann nicht frei laufen zu lassen, wenn der Dienstführer mit dem Diensthund nicht alleine ist und erkennbar weitere, unbeteiligte Dritte (wie hier die Zeugin mit ihrem Kind) anwesend sind. Im Ergebnis muss jetzt der Hundeführer dem Land Schleswig-Holstein ca. 2.000 EUR auf eigene Kosten erstatten. Das Land hatte die entsprechenden Ansprüche des Kindes bereits zuvor bezahlt.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33117

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI