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Landgericht Lübeck Urteil02.05.2025

Kein Schadensersatz für Sturz über Gabel eines Gabelstaplers im BaumarktZur Verkehrs­si­che­rungs­pflicht eines abgestellten Gabelstaplers im Baumarkt

Eine Frau erhält nach Stolpern über einen Gabelstapler im Baumarkt keinen Schadensersatz. Das entschied das Landgericht Lübeck und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Lübeck.

Eine Frau stolperte in einem Baumarkt über einen im Gang abgestellten Gabelstapler und verletzte sich. Von dem Bauma­rkt­be­treiber verlangte sie Schadensersatz – der Gabelstapler habe eine Stolpergefahr dargestellt, weil die Zinken nicht vollständig auf den Boden abgesenkt gewesen seien. Der Bauma­rkt­be­treiber weigerte sich – der Gabelstapler und die Zinken seien gut sichtbar gewesen. Das Amtsgericht gab dem Bauma­rkt­be­treiber Recht und wies die Klage der Frau ab. Dagegen wehrte sich die Frau mittels Berufung an das Landgericht Lübeck.

Richter: Gabel eines abgestellten Gabelstaplers muss nicht auf voller Länge Bodenkontakt aufweisen

Das Landgericht Lübeck hat Schaden­s­er­satz­ansprüche der Frau ebenfalls verneint und die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Das Landgericht prüfte im Einzelnen, wie ein Gabelstapler möglichst gefahrlos abgestellt sein muss. Wie so oft kommt es drauf an – die Gabel müsse gut sichtbar sein und möglichst nach unten auf den Boden gefahren werden, aber nicht auf voller Länger Bodenkontakt aufweisen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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