18.01.2025
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Landgericht Lübeck Urteil23.10.2007

30, 50 oder 80 Prozent Nachlass - Gericht verbietet Mondpreis-Werbung für MöbelMöbelhaus setzte Preis vor Rabattaktion herauf

Möbel Höffner darf nicht mehr mit so genannten "Mondpreisen" werben. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbrau­cher­zentrale Hamburg gegen Möbel Höffner. Möbel Höffner darf nach der Entscheidung des Landgerichts Lübeck nicht mehr …"mit der Gewährung von Rabatten auf Möbelpreise … werben, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist".

Hintergrund

Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel keine Seltenheit. Tatsächlich sind die Preisnachlässe oft nur Scheinrabatte. Die Preise werden erst einmal kräftig erhöht, um dann werbewirksam wieder herab gesetzt zu werden, teilt die Verbrau­cher­zentrale Hamburg mit.

Im November 2006 verurteilte das Oberlan­des­gericht Karlsruhe den Media Markt Mannheim. In mindestens einem Fall konnte nachgewiesen werden, dass ein Preis vor einer Rabattaktion ("Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!") heraufgesetzt worden war. Das Landgericht Karlsruhe sah hierin eine irreführende Werbung.

Quelle: ra-online

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