18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil23.10.2007

30, 50 oder 80 Prozent Nachlass - Gericht verbietet Mondpreis-Werbung für MöbelMöbelhaus setzte Preis vor Rabattaktion herauf

Möbel Höffner darf nicht mehr mit so genannten "Mondpreisen" werben. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbrau­cher­zentrale Hamburg gegen Möbel Höffner. Möbel Höffner darf nach der Entscheidung des Landgerichts Lübeck nicht mehr …"mit der Gewährung von Rabatten auf Möbelpreise … werben, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist".

Hintergrund

Werbung mit Rabatten von 30, 50 oder gar 80 Prozent sind im Möbelhandel keine Seltenheit. Tatsächlich sind die Preisnachlässe oft nur Scheinrabatte. Die Preise werden erst einmal kräftig erhöht, um dann werbewirksam wieder herab gesetzt zu werden, teilt die Verbrau­cher­zentrale Hamburg mit.

Im November 2006 verurteilte das Oberlan­des­gericht Karlsruhe den Media Markt Mannheim. In mindestens einem Fall konnte nachgewiesen werden, dass ein Preis vor einer Rabattaktion ("Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 % billiger!") heraufgesetzt worden war. Das Landgericht Karlsruhe sah hierin eine irreführende Werbung.

Quelle: ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5561

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI