18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil20.02.2024

Erst das Geld, dann die Küche - Regelung in AGB unwirksamKeine vollständige Vorleis­tungs­pflicht des Käufers

Wer schon mal eine Küche gekauft hat, weiß: Die Montage wird gerne von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht. Aber ist das zulässig? Das Landgericht (LG) Lübeck hat das in einem Fall verneint: Die entsprechende Regelung in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) sei unwirksam.

Ein Mann hatte eine Küche gekauft und die Hälfte des Kaufpreises als Anzahlung geleistet. Laut den AGB der Verkäuferin musste der vollständige Restbetrag bei Lieferung in bar gezahlt oder vorab überwiesen werden. Als die Küche angeliefert wurde, war der Restbetrag noch offen. Der Mann weigerte sich, den Rest vor dem Einbau zu zahlen. Die Monteure machten daraufhin ohne Einbau kehrt und nahmen die Küche wieder mit. Auch nach weiteren Verhandlungen lieferte die Verkäuferin die Küche nicht. Der Mann erklärte schließlich den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er verlangt nun seine Anzahlung zurück. Die Verkäuferin weigert sich – nach Zahlung des Restbetrages sei sie zur Lieferung und Montage der Küche bereit, vorher sei sie dazu nicht verpflichtet. Vom Kaufvertrag lösen könne sich der Mann nicht. Vor dem LG Lübeck verlangte der Mann seine Anzahlung.

Anspruch auf Rückzahlung

Das LG Lübeck gab dem Käufer recht: Die Verkäuferin müsse die Anzahlung zurückzahlen, weil sie ihre Pflicht zur Lieferung und Montage nicht erfüllt habe. Die Regelung in den AGB, wonach der Käufer im Voraus alles zahlen muss, sei unwirksam. Zwar dürfe die Verkäuferin ihren Anspruch auf vollständige Kaufpreis­zahlung absichern. Mit der vollständigen Vorleistungspflicht des Käufers sorge die Verkäuferin aber nur für sich selbst und nicht für den erforderlichen Inter­es­se­n­aus­gleich.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34065

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI