13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 34342

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil13.12.2023

Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus durch verspritztes BienenwachsAnspruch auf Schadensersatz der aufgrund der Verbreitung von Bienenwachs auf das Nachba­r­grundstück entstandene Schäden

Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.

Ein junges Paar wohnt auf einem Grundstück im Lübecker Umland und betreibt dort eine Hobby-Imkerei. An einem Frühjahrstag im Garten erhitzen sie Bienenwachs in einem Druckbehälter. Beim Öffnen des Deckels spritzt eine meterhohe Fontäne in die Luft – auf das Grundstück der Nachbarn und dort auf den im Vorjahr fertig­ge­stellten Neubau. Vor dem Landgericht Lübeck fordern die Nachbarn von dem Paar Schadensersatz. Das junge Paar aber verweigert die Zahlung. Sie hätten nicht vorsätzlich gehandelt und auch nichts falsch gemacht. Für Zufall und höhere Gewalt seien sie nicht verantwortlich.

Druckbehälter wohl unsachgemäß geöffnet - keine anderen Ursachen ersichtlich

Das Paar muss für den Schaden aufkommen. Für eine Haftung für Schäden reiche wohl schon, dass sie in einem Wohngebiet überhaupt mit heißem Bienenwachs im Garten hantiert hätten. Auch sei bei lebensnaher Betrachtung davon auszugehen, dass der Druckbehälter nicht sachgemäß geöffnet wurde. Andere Ursachen seien nicht ersichtlich. Den erheblichen Schaden in Höhe von rund 95.000 € muss das Paar nun ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI