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21.05.2025 
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 35039

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UrteilLandgericht Lübeck1 S 38/20
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Landgericht Lübeck Urteil

Auf Nachba­r­grundstück ragender alter Baum muss regelmäßig kontrolliert werdenKontrolle auf Totholz einmal im Jahr

Ragen ältere Bäume über ein Nachba­r­grundstück, sind sie regelmäßig auf Totholz zu untersuchen und hiervon zu befreien. Dies hat das Landgericht Lübeck in einem Berufungs­ver­fahren entschieden.

Auf dem Grundstück der Beklagten stehen in der Nähe der Grund­s­tücks­grenze zu den klagenden Nachbarn mehrere ältere Eichen. Ein vom Gericht eingesetzter Gutachter hat in den Kronen der über 80 Jahre alten Bäume abgestorbene Äste mit einem Durchmesser von mehr als 5 Zentimetern festgestellt. Von diesen geht nach Einschätzung des Gutachters eine Gefahr aus, die nur durch eine regelmäßige jährliche Kontrolle durch eine fachkundige Person und – sofern Totholz festgestellt wird – durch Entfernung der betroffenen Äste beseitigt werden kann. Das Gericht hat sich dem Gutachten angeschlossen und einen Anspruch der Kläger auf jährliche Kontrolle sowie auf Entfernung von Totholz nach Bedarf bejaht (§ 1004 BGB).

Die Parteien stritten außerdem um den Rückschnitt einer Hecke in der Nähe der Grund­s­tücks­grenze. Das Gericht hat die Beklagten deshalb auch verpflichtet, ihre Hecke so zurück­zu­schneiden, dass keine Äste auf das Nachba­r­grundstück herüberragen und dass die Höhe von 1,80 m nicht überschritten wird. Diese Höhe sei für Hecken und Zäune in der Nachbarschaft ortsüblich.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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