Dokument-Nr. 6715
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Landgericht Konstanz Urteil18.09.2008
Flugzeugunglück Überlingen: Kein Schadensersatz für die Haftpflichtversicherung von SkyguideMaßgebliche Mitschuld russischer Piloten verneint
Das Landgericht Konstanz hat die Klage der schweizerischen Haftpflichtversicherung von Skyguide (früher Winterthur-Versicherung, zwischenzeitlich AXA Versicherung) gegen den Konkursverwalter der "Bashkirian Airlines" auf anteiligen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet ca. 2,5 Mio. Euro abgewiesen. Im Wesentlichen ging es hierbei um Abfindungszahlungen, die für das schweizerische Flugsicherungsunternehmen Skyguide AG von ihrer Haftpflichtversicherung im Jahr 2004 an die Hinterbliebenen der beiden DHL-Piloten gezahlt wurden, sowie daneben um Ansprüche auf Ersatz der Sachschäden von am Boden betroffenen Geschädigten, die ihre Ansprüche ge-gen "Bashkirian Airlines" nach Schadensregulierung an die klagende Haftpflichtversicherung abgetreten haben.
Voraussetzung für einen Erfolg der Klage wäre gewesen, dass die Piloten der Bashkirian Airlines oder diese selbst ein Mitverschulden an der Kollision der beiden Flugzeuge getroffen hätte. Wie schon in ihrem Urteil vom 27.07.2006 in Sachen Bashkirian Airlines gegen die Bundesrepublik Deutschland hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts dies jedoch verneint. Zwar hätten die Piloten der russischen Maschine entgegen ihrem Bordwarnsystem TCAS, das zum Steigflug aufgefordert habe, stattdessen der mehrfachen Anweisung des Schweizer Fluglotsen zum Sinken Folge geleistet. Allerdings sei es zu der kritischen Annäherung der beiden Flugzeuge und letztlich zur Kollision primär aufgrund vielfältiger und gravierender organisatorischer Mängel bei Skyguide gekommen, was in der Schweiz auch zur Verurteilung von vier Verantwortlichen von Skyguide am 21.08.2007 durch das Bezirksgericht Bülach führte. Insofern trete ein etwaiges Fehlverhalten der russischen Piloten vollständig in den Hintergrund und begründe keine teilweise Mithaftung der Bashkirian Airlines. Daher könne auch die Haftpflichtversicherung von Skyguide im Innenverhältnis keine Regressansprüche gegen die russische Fluggesellschaft mit Erfolg geltend machen.
Der Rechtsstreit war auch geprägt durch eine Vielzahl von Verfahrensfragen als Folge der Insolvenzeröffnung über die Bashkirian Airlines im Februar 2007 durch das nach russischem Recht zuständige Wirtschaftsgericht der Republik Baschkortostan. Insofern trat nach einer Unterbrechung des Verfahrens im weiteren Verlaufe der russische Konkursverwalter an die Stelle der beklagten Bashkirian Airlines. Problematisch war insbesondere, ob die Klage überhaupt als zulässig erachtet werden konnte, da eine Vollstreckungsmöglichkeit in Russland im Falle eines obsiegenden Urteils höchst fraglich erschien, ebenso weil nicht ohne Weiteres klar war, ob es parallel zum hiesigen Rechtsstreit einer Anmeldung der klägerischen Forderungen zur Insolvenztabelle in Baschkortostan bedurfte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Konstanz vom 18.09.2008
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