21.11.2024
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Landgericht Köln Urteil12.10.2018

Prozess um Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Eine Bewäh­rungs­strafe und drei FreisprücheEinsturz des Stadt­a­r­chiv­ge­bäudes hätte bei korrekter Ausübung der Bau­überwachungs­pflichten verhindert werden können

Das Landgericht Köln im Verfahren um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 einen der Angeklagten, der mit der örtlichen Bauüberwachung betraut war, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Gericht setzte die Bewährungszeit auf zwei Jahre fest. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

Das Landgericht Köln sah es nach 48 Haupt­ver­hand­lungstagen als erwiesen an, dass der Einsturz des Stadt­a­r­chiv­ge­bäudes eindeutig und zweifelsfrei auf einen gravierenden Fehler bei der Herstellung der Schlitzwand für das Gleis­wech­sel­bauwerk Waidmarkt zurückzuführen sei; andere Einstur­z­ur­sachen seien sicher ausgeschlossen. Der verurteilte Angeklagte hat es zur Überzeugung des Gerichts unterlassen, die - wegen der Probleme bei der Herstellung der Lamelle erhöhten - Überwa­chungs­pflichten zu erfüllen. Das Gericht hob hervor, dass der Einsturz des Stadtarchivs hätte verhindert werden können, wenn der Angeklagte die ihm obliegenden Bauüber­wa­chungs­pflichten nach den Regeln der Baukunst ausgeübt hätte.

Leiterin der Bauüberwachung freigesprochen

Die drei anderen Angeklagten sprach das Gericht frei. Bei der Leiterin der Bauüberwachung für das Vorhaben sei bereits zweifelhaft, ob sie über die Tatsachen bzgl. der Einsturzursache informiert war. Von daher hat das Gericht bei ihr bereits keine Pflichtverletzung feststellen können. Auch die Staats­an­walt­schaft Köln hatte einen Freispruch der Angeklagten beantragt.

Örtliche Bauleiter ebenfalls freigesprochen

Die beiden örtlichen Bauleiter sprach das Gericht ebenfalls frei. Das Gericht geht zwar insoweit von einer Pflicht­ver­letzung der beiden Angeklagten aus, weil sie ihrer Dokumen­ta­ti­o­ns­pflicht nicht vollständig nachgekommen seien bzw. auf Auffälligkeiten an der Lamelle 11 während der Aushubphase nicht reagiert hätten. Jedoch konnte das Gericht eine Ursächlichkeit dieser Pflicht­ver­letzung für den späteren Einsturz nicht feststellen. Denn, ob der Einsturz des Stadtarchivs bzw. der Tod der beiden jungen Menschen verhindert worden wäre, wenn die beiden ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen wären, verbliebe auch nach der langen und intensiven Beweisaufnahme im Bereich der Spekulation, so das Gericht. Hierauf könne keine Verurteilung gestützt werden.

Quelle: Landgericht Köln/ra-online

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