15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 16384

Drucken
Urteil20.02.1986Landgericht Karlsruhe5 S 422/85
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1986, 542Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1986, Seite: 542
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Karlsruhe Urteil20.02.1986

Tierhal­ter­haftung: Opera­ti­o­ns­kosten für von einem Hund gebissene Katze können den Wert der Katze um ein Vielfaches überschreitenKatzenhalter offenbarte besonderes Interesse an seiner Katze

Beißt der Hund eines Hundebesitzers eine Katze und ist der Hundebesitzer grundsätzlich schadenersatz­pflichtig, dann kann er im Ausnahmefall auch verpflichtet sein, Heilbehandlungs­kosten zu ersetzen, die ein Vielfaches des Wertes der Katze betragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hund eines Hundehalters (Beklagter) die Katze des Klägers - auf dem Grundstück des Klägers - gebissen. Die Verletzungen waren derart schwerwiegend, dass eine umfangreiche Operation notwendig wurde. Der Katzenbesitzer hatte die Operation beim Tierarzt zu einem Zeitpunkt veranlasst, zudem er noch nicht wusste, dass er später von einem Dritten Schadenersatz verlangen könnte. Die Kosten der Operation beliefen sich auf 1.573,20 DM und betrugen damit ein Vielfaches des Wertes der Katze.

Beklagter haftet als Tierhalter gem. § 833 BGB

Das Amtsgericht verurteilte den Beklagten zum Ersatz des Schadens. Gegen dieses Urteil legte der Beklagte vergeblich Berufung beim Landgericht Karlsruhe ein. Das Landgericht bestätigte die erstin­sta­nzliche Entscheidung. Der Hundehalter sei dem Grunde nach für den Schaden verantwortlich. Der Anspruch ergebe sich aus § 833 BGB (Tierhal­ter­haftung). Fraglich sei allenfalls die Höhe des Schaden­er­satz­an­spruches.

Schadens­an­spruch hier ausnahmsweise nicht begrenzt

Das Landgericht Karlsruhe sprach sich für einen vollen Schaden­er­satz­an­spruch aus. Es führte aus, dass es nach Treu und Glauben (§ 242) zwar eine Grenze für eine Entschä­di­gungs­pflicht gebe, diese hier aber nicht zur Anwendung komme. Bei einem Schaden­er­satz­an­spruch sei immer auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Hier sei zu berücksichtigen gewesen, dass der Kläger die Operation beauftragte, als er noch nicht wusste, dass diese Kosten von dem Beklagten zu tragen wären. In diesem Umstand sei zu erkennen, dass der Katzenbesitzer ein besonderes Interesse an seiner Katze habe. Insoweit verstoße es nicht gegen Treu und Glauben, den Hundebesitzer zu verpflichten, die vollen Kosten zu übernehmen.

Hund und Katze sind nicht gerade befreundet

Das Gericht verkannte in seinem Urteil nicht, dass sich hier im Fall gerade die besondere der Katze innewohnende Gefahr verwirklicht habe. Schließlich sei allgemein bekannt, dass Hund und Katze in den allermeisten Fällen nicht gerade befreundet seien. Im Rahmen einer Abwägung trete aber trotzdem die von der Katze ausgehende Tiergefahr, hier hinter der Tiergefahr des Hundes, zurück. Zu berücksichtigen sei auch, dass sich der Beißvorfall im Revier der Katze (Grundstück des Klägers) und nicht auf dem Grundstück des Beklagten abspielte.

Erläuterungen
Das Urteil ist aus dem Jahr 1986 und erscheint im Rahmen der Reihe "Weltkatzentag 2013"

Quelle: ra-online, Landgericht Karlsruhe (zt/NJW-RR 1986, 542/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16384

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI