18.10.2024
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Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 33897

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Landgericht Hildesheim Urteil09.01.2024

Verkaufs­plattform haftet für fehlenden Kündi­gungs­button auf Websites DritterAnbieter für Gestaltung der Webseite verantwortlich

Bietet ein Unternehmen Online-Abonnements exklusiv über eine von einer anderen Firma betriebene Webseite an, muss es dafür sorgen, dass die Abos auf dieser Seite per Schaltfläche kündbar sind. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbrau­cher­zentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Verkaufs­plattform Digistore24 entschieden. Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, es sei nicht Betreiber der Webseite und daher für deren Gestaltung nicht verantwortlich.

Im Streitfall ging es um eine besondere Vertriebsform für Online-Abonnements. Die GC Ventures UG warb auf ihrer Webseite guitar-campus.de für den Abschluss von Abonnements zum Gitarrenlernen mithilfe von Videos und Schulungs­un­terlagen. Nach Klick auf eine der Bestell­schalt­flächen wurden Verbraucher:innen auf eine Bestellseite von Digistore24 weitergeleitet, wo sie den Vertrag abschließen konnten. Digistore24 war als Reseller Anbieter und Vertragspartner der Kund:innen. Erreichbar war das Angebot aber exklusiv nur über die von GC Ventures betriebenen Seite guitar-campus.de.

Kein Kündigungs-Button bei Werbepartner

Bei solchen Abonnements müssen Onlineanbieter bereits seit Juli 2022 auf der Webseite eine Schaltfläche vorhalten, die eine einfache Kündigung per Mausklick ermöglicht. Doch auf guitar-campus.de fehlte der Kündigungsbutton. Deshalb hatte der vzbv Digitore24 als Anbieter der Abos zunächst erfolglos abgemahnt und dann verklagt. Die Gesellschaft lehnte die Verantwortung für den Rechtsverstoß ab. Da sie die Seite nicht betreibe, sei sie auch für deren Gestaltung nicht verantwortlich.

Digistore24 für Gestaltung der Website verantwortlich

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Digistore24 die Kündi­gungs­mög­lichkeit über eine Schaltfläche auf der Webseite hätte sicherstellen müssen. Der Abschluss der Abonnements sei faktisch nur über die Seite guitar-campus.de möglich. Das Unternehmen habe somit die Erreichbarkeit des Angebots und damit einen Teil des Geschäfts­be­triebs auf den Websei­ten­be­treiber ausgelagert. Digistore24 hätte deshalb dafür sorgen müssen, dass die Webseite des Werbepartners den gesetzlich vorge­schriebenen Kündi­gungs­button enthält. Das habe das Unternehmen gegenüber der GC Ventures UG auch durchsetzen können – allein schon durch die Möglichkeit, deren Leistungen nicht mehr als Reseller anzubieten und ihr somit die Verdienst­mög­lich­keiten zu nehmen. Unabhängig davon wäre der Anbieter bei diesem Geschäftsmodell ohnehin verpflichtet gewesen, sich einen entsprechenden Einfluss auf den Websei­ten­be­treiber zu sichern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Quelle: ra-online (Verbraucherzentrale Bundesverband/ab)

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