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Dokument-Nr. 4672

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Landgericht Heilbronn Urteil05.07.2007

Verunglimpfung von Angehörigen im Internet unzulässigFischer gegen Fischer: "Haie und andere Fische(r)"

Die Tochter des Dübel-Erfinders Artur Fischer darf weiterhin auf Ihrer Internetseite keine verun­glimp­fenden Äußerungen über ihren Vater und ihren Bruder machen. Das hat das Landgericht Heilbronn nun im Haupt­sa­che­ver­fahren entschieden.

Vater und Bruder klagten gegen die Tochter/Schwester wegen verschiedener ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen, die diese über die Kläger auf ihrer Internetseite (www.fischerfratze.de) eingestellt hatte. Dort wurden Vater und Bruder unter der Überschrift "Haie und andere Fische(r)" als "Haie" bezeichnet und als Wölfe dargestellt. Die Tochter fühlt sich um ihr Erbe betrogen.

Die Tochter hat es gemäß der am 5. Juli ergangenen Haupt­sa­che­net­scheidung des Landgerichts Heilbronn unverändert zu unterlassen, im einzelnen bestimmte Tatsa­chen­be­haup­tungen und beleidigende Äußerungen (wie etwa die Bezeichnung ihres Vaters und Bruders als "Haie") zu tätigen und im Internet einzustellen oder sie als konkret bezeichnete Tiere darzustellen.

Hinsichtlich mehrerer bestimmter Tatsa­chen­be­haup­tungen wurde ein berechtigtes Interesse der Tochter an der Verbreitung verneint. Es fehle auch ein besonderes Infor­ma­ti­o­ns­in­teresse der Öffentlichkeit, da es sich um bereits längere Zeit zurückliegende innerfamiliäre Vorgänge handele. Im Übrigen sah die Kammer unzulässige Beleidigungen, bei denen die Herabwürdigung des Vaters und des Bruders ohne eine Ausein­an­der­setzung mit der Sache im Vordergrund stehe.

Die Kammer bestätigte damit ihre Rechts­auf­fassung, die sie schon im August 2006 in einem zwischen denselben Parteien anhängig gewesenen einstweiligen Verfü­gungs­ver­fahren zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht hatte. Bereits nach der damaligen Entscheidung hatte die Tochter die beanstandeten Tatsa­chen­be­haup­tungen und Äußerungen von ihrer Homepage entfernt.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Heilbronn vom 05.07.2007

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