21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 30712

Drucken
Urteil20.08.2021Landgericht Hannover8 O 1/21 und 8 O 2/21
ergänzende Informationen

Landgericht Hannover Urteil20.08.2021

Kein Schmerzensgeld für Corona-QuarantäneEinschränkungen durch Quarantäne nicht vergleichbar mit Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis

Das Landgericht Hannover hat zwei von einer Kölner Anwaltskanzlei erhobene Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen.

Die Kanzlei hatte für ihre Mandanten Schmerzensgeld verlangt. In einem Fall musste ein Ehepaar nach einem Schwedenurlaub zwei Wochen in Quarantäne. In einem weiteren Fall schickte das Gesundheitsamt einen Beamten nach einem unmittelbaren Coronakontakt für sechs Tage in häusliche Isolation.

Quarantäne als rechtswidrige Freiheits­ent­ziehung gerügt

Die Anwaltskanzlei hatte das Schmerzensgeld damit begründet, dass die Quarantäne eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen sei. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesund­heits­ge­fahren von Covid19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten.

LG: Beein­träch­tigung gegeben, aber kein Schmer­zens­geldan­spruch

In ihrem Urteil hat das LG ausgeführt, dass offensichtlich verschwö­rungs­the­o­re­tischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat sie erklärt, dass eine Quarantäne im eigenen Zuhause zwar eine spürbare Beein­träch­tigung der Lebensführung und -gestaltung darstelle. Diese Einschränkungen seien aber noch nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis zu vergleichen und rechtfertigten auch daher keine Schmer­zens­geldansprüche

Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30712

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI