21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 18204

Drucken
Urteil12.12.1990Landgericht Hanau4 O 1184/90
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1991, 2028Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1991, Seite: 2028
  • zfs 1991, 336Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 1991, Seite: 336
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Hanau Urteil12.12.1990

Geohrfeigtem Schüler steht kein Schmerzens­geld­anspruch zuKeine schwerwiegende Beein­träch­tigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlich­keits­rechts

Wird ein Schüler von einem Lehrer geohrfeigt, so steht ihm dann kein Schmerzens­geld­anspruch zu, wenn es zu keiner schwerwiegenden Beein­träch­tigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlich­keits­rechts kam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hanau hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1989 wurde ein Schüler während einer Klassenfahrt von einem Lehrer mehrmals geohrfeigt sowie mit den Worten "Du blöder Hammel, Du elender" beschimpft. Hintergrund des Vorfalls war, dass der Schüler einen Drehpilz so stark drehte, dass eine darauf sitzende Schülerin laut schrie. Der geohrfeigte Schüler klagte schließlich auf Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld bestand nicht

Das Landgericht Hanau entschied gegen den Schüler. Diesem habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Zwar habe der Lehrer eine rechtswidrige und schuldhafte Körper­ver­letzung sowie Beleidigung getätigt. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld begründe ein solches Verhalten jedoch dann nicht, wenn das körperliche Wohlbefinden sowie das Persönlichkeitsrecht nur gering beeinträchtigt werden. So habe der Fall hier gelegen.

Geringe Beein­träch­tigung des körperlichen Wohlbefindens und Persön­lich­keits­rechts

Die Ohrfeige sei im vorliegenden Fall weder besonders schmerzhaft gewesen noch habe sie weitergehende Folgen verursacht, so das Landgericht. Es sei zudem zu berücksichtigen gewesen, dass der Schüler durch sein Verhalten die Ohrfeigen und Beleidigung zumindest mitveranlasst hat. Daher sei die Reaktion des Lehrers zwar nicht gerechtfertigt oder entschuldbar, aber jedenfalls verständlich gewesen.

Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (zt/NJW 1991, 2028/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil18204

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI