21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3681

Drucken
Entscheidung19.01.2007Landgericht Hamburg
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Entscheidung19.01.2007

Airbus-Startbahn: Vorzeitige Besit­zein­weisung rechtmäßig

Die vorzeitige Einweisung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Besitz an einem Grundstück in Hamburg-Neuenfelde, das für den geplanten Ausbau der Airbus-Startbahn benötigt wird, ist rechtmäßig. Das hat die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Hamburg entschieden.

Das Landgericht wies die Anträge der Grund­s­tücks­ei­gentümer zurück, die vorzeitige Besit­zein­weisung aufzuheben. Zur Begründung führte das Landgericht u. a. aus: Die Besit­zein­weisung sei rechtmäßig, weil ein vollziehbarer Planfest­stel­lungs­be­schluss vorliege, dem Enteig­nungs­antrag der Freien und Hansestadt Hamburg aller Voraussicht nach stattgegeben werde und die sofortige Ausführung der Bauarbeiten aus Gründen des Allgemeinwohls dringend geboten sei.

Der Zweck der Enteignung - die Produktion und Auslieferung von Großraum­flug­zeugen des Typs A 380 in Hamburg-Finkenwerder - sei durch den zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Airbus Deutschland GmbH am 9.6.2004 geschlossenen Vertrag dauerhaft sichergestellt. Dieser Vertrag sei bindend und stelle unabhängig von etwaigen konzerninternen wechselnden Stimmungen oder Planungen die maßgebliche juristische Beurtei­lungs­grundlage dar. Das Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung von Arbeitsplätzen überwiege das Interesse der Eigentümer erheblich.

Erläuterung:

Die vorzeitige Besit­zein­weisung nach § 7 des Werkflugplatz-Enteig­nungs­ge­setzes ermöglicht der Enteig­nungs­behörde, in dringenden Fällen den Besitz am zu enteignenden Grundstück schon vor der formellen Enteignung auf die Freie und Hansestadt Hamburg zu übertragen, so dass diese mit dem geplanten Bauvorhaben beginnen kann.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19.01.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung3681

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI