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Dokument-Nr. 3681

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Entscheidung19.01.2007Landgericht Hamburg
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Landgericht Hamburg Entscheidung19.01.2007

Airbus-Startbahn: Vorzeitige Besit­zein­weisung rechtmäßig

Die vorzeitige Einweisung der Freien und Hansestadt Hamburg in den Besitz an einem Grundstück in Hamburg-Neuenfelde, das für den geplanten Ausbau der Airbus-Startbahn benötigt wird, ist rechtmäßig. Das hat die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Hamburg entschieden.

Das Landgericht wies die Anträge der Grund­s­tücks­ei­gentümer zurück, die vorzeitige Besit­zein­weisung aufzuheben. Zur Begründung führte das Landgericht u. a. aus: Die Besit­zein­weisung sei rechtmäßig, weil ein vollziehbarer Planfest­stel­lungs­be­schluss vorliege, dem Enteig­nungs­antrag der Freien und Hansestadt Hamburg aller Voraussicht nach stattgegeben werde und die sofortige Ausführung der Bauarbeiten aus Gründen des Allgemeinwohls dringend geboten sei.

Der Zweck der Enteignung - die Produktion und Auslieferung von Großraum­flug­zeugen des Typs A 380 in Hamburg-Finkenwerder - sei durch den zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Airbus Deutschland GmbH am 9.6.2004 geschlossenen Vertrag dauerhaft sichergestellt. Dieser Vertrag sei bindend und stelle unabhängig von etwaigen konzerninternen wechselnden Stimmungen oder Planungen die maßgebliche juristische Beurtei­lungs­grundlage dar. Das Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung von Arbeitsplätzen überwiege das Interesse der Eigentümer erheblich.

Erläuterung:

Die vorzeitige Besit­zein­weisung nach § 7 des Werkflugplatz-Enteig­nungs­ge­setzes ermöglicht der Enteig­nungs­behörde, in dringenden Fällen den Besitz am zu enteignenden Grundstück schon vor der formellen Enteignung auf die Freie und Hansestadt Hamburg zu übertragen, so dass diese mit dem geplanten Bauvorhaben beginnen kann.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 19.01.2007

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