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Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 35136

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Landgericht Hamburg Urteil09.05.2025

Haftung für fehlende Anonymisierung von Entscheidungen in einer Landes­recht­spre­chungs­da­tenbankEiner Landes­recht­spre­chungs­da­tenbank darf besonderes Vertrauen entge­gen­ge­bracht werden

Die in einer Recht­spre­chungs­da­tenbank eines Bundeslandes veröf­fent­lichten Entscheidungen stellen eine sogenannte privilegierte Quelle dar, der besonderes Vertrauen entge­gen­ge­bracht werden darf. Einer Nachrecherche bedarf es nicht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.

In einem auf der Plattform openjur, einer frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank, veröf­fent­lichten Beschluss wurde der Klarname eines Anwalts genannt. Die Betreiberin hatte den Beschluss automatisiert aus der Recht­spre­chungs­da­tenbank des Landes Berlin übernommen, die durch die juris GmbH betrieben wird.

Nach einem Hinweis des Anwalts entfernte die Betreiberin den Namen aus der Entscheidung. Dennoch nahm der Anwalt die Betreiberin auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.

Der Landes­recht­spre­chungs­da­tenbank darf besonderes Vertrauen entge­gen­ge­bracht werden

Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Zwar stelle die Veröf­fent­lichung einen Eingriff in das Persön­lich­keitsrecht des Anwalts dar, doch habe die Betreiberin in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Die von der Recht­spre­chungs­da­tenbank des Landes Berlin veröf­fent­lichten Entscheidungen würden eine sogenannte privilegierte Quelle darstellen, der besonderes Vertrauen entge­gen­ge­bracht werden dürfe. Eine Pflicht zur Nachrecherche seitens openjur bestehe nicht. Der Verdacht auf mögliche Rechts­ver­let­zungen hätte der Betreiberin erst mit der Anfrage durch den Kläger entstehen müssen.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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