Landgericht Hamburg Urteil09.05.2025
Haftung für fehlende Anonymisierung von Entscheidungen in einer LandesrechtsprechungsdatenbankEiner Landesrechtsprechungsdatenbank darf besonderes Vertrauen entgegengebracht werden
Die in einer Rechtsprechungsdatenbank eines Bundeslandes veröffentlichten Entscheidungen stellen eine sogenannte privilegierte Quelle dar, der besonderes Vertrauen entgegengebracht werden darf. Einer Nachrecherche bedarf es nicht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg hervor.
In einem auf der Plattform openjur, einer frei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank, veröffentlichten Beschluss wurde der Klarname eines Anwalts genannt. Die Betreiberin hatte den Beschluss automatisiert aus der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin übernommen, die durch die juris GmbH betrieben wird.
Nach einem Hinweis des Anwalts entfernte die Betreiberin den Namen aus der Entscheidung. Dennoch nahm der Anwalt die Betreiberin auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch.
Der Landesrechtsprechungsdatenbank darf besonderes Vertrauen entgegengebracht werden
Das Landgericht Hamburg hat die Klage abgewiesen. Zwar stelle die Veröffentlichung einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Anwalts dar, doch habe die Betreiberin in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt. Die von der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Berlin veröffentlichten Entscheidungen würden eine sogenannte privilegierte Quelle darstellen, der besonderes Vertrauen entgegengebracht werden dürfe. Eine Pflicht zur Nachrecherche seitens openjur bestehe nicht. Der Verdacht auf mögliche Rechtsverletzungen hätte der Betreiberin erst mit der Anfrage durch den Kläger entstehen müssen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2025
Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)