21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil13.08.2010

Ex-Kanzler Gerhard Schröder scheitert mit Klage auf Richtigstellung wegen angeblichen Beifahrens bei "Käßmann-Trunken­heitsfahrt"Keine Ansehens­min­derung oder Rufbe­ein­träch­tigung in der Berich­t­er­stattung

Die Klage des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder gegen eine Verlegerin der "Hamburger Morgenpost" wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen. Er wollte mit dieser den Abdruck einer Richtigstellung erreichen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass im Nachgang zu der Trunken­heitsfahrt der vormaligen EKD-Vorsitzenden, Margot Käßmann, ein Rechtsanwalt in einem Internet-Blog veröffentlicht hatte, aus zuverlässiger Quelle erfahren zu haben, dass "der Beifahrer" von Bischöfin Käßmann der Kläger gewesen sei.

Kläger geht mit Unter­las­sungs­ab­mahnung dagegen vor

Gegen diese Behauptung war der Kläger per Unter­las­sungs­ab­mahnung vorgegangen. Hierüber berichtete die Beklagte, indem sie in der "Hamburger Morgenpost am Sonntag" einen mit dem Hauptaufmacher "Käßmanns Suff-Fahrt - Saß Schröder neben der blauen Bischöfin? - Hamburger Anwalt outet Altkanzler - Der dementiert - nun kommt der Fall vor Gericht" angekündigten, auf den Seiten 2-3 fortgesetzten, Artikel veröffentlichte.

Klage wegen fehlender fortgesetzter Rufbe­ein­träch­tigung abgewiesen

Die Klage wurde von der Kammer abgewiesen. Zwar ist es zwischen den Parteien unstreitig geblieben, dass der Kläger bei der fraglichen Autofahrt nicht Beifahrer war. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Veröffentlichung einer Richtigstellung jedoch nicht zu, denn hierfür fehlt es an der für einen Berich­ti­gungs­an­spruch erforderlichen fortgesetzten Rufbeeinträchtigung des Klägers, die nur bei (Fort-) Bestehen einer Ansehensminderung von erheblichem Gewicht bejaht werden kann. Ansehens­min­dernde Element von erheblichem Gewicht können der streit­ge­gen­ständ­lichen Berichterstattung jedoch nicht entnommen werden.

Mitfahren mit alkoholisierter Ex-Bischöfin nicht ansehens­mindernd

So ist es für sich genommen nicht ansehens­mindernd, neben der damaligen Bischöfin Käßmann im Auto gesessen zu haben. Insbesondere legt diese nicht nahe, dass der Kläger und die ehemalige Bischöfin einen über eine schlichte Gefälligkeit hinausgehenden Umgang miteinander pflegten. Auch der Umstand, dass es sich um eine Fahrt gehandelt hat, bei der die Bischöfin unter Alkoholeinfluss stand, ändert nichts daran, dass eine Ansehens­min­derung für den Kläger vorliegend nicht erblickt werden kann. Denn in dem Artikel schwingt nicht mit, dass er in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Alkoholisierung stand, dafür ursächlich war oder auch nur positiv gewusst hat, dass die Bischöfin alkoholisiert gewesen ist.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht / ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10098

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI