14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen vier farbige Figuren vor grünem Grund, welche von mehreren hellgrünen Figuren umringt werden.
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil04.12.2007

"iPhone": Vodafone verliert gegen T-MobileLandgericht Hamburg hebt Einstweilige Verfügung auf

T-Mobile Deutschland GmbH darf das Multimedia-Handy iPhone nun doch mit einem Zweijah­res­vertrag und einer technischen Sperre für andere Netze anbieten. Das hat die Zivilkammer 15 des Landgericht Hamburgs entschieden. Sie hat die Einstweilige Verfügung vom 12. November 2007 aufgehoben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag von Vodafone D2 GmbH zurückgewiesen.

Die Kammer hat einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen das Kartellrecht nicht mehr anzunehmen vermocht. Die Entscheidung erging aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2007, nachdem T-Mobile am 23. November 2007 gegen nachstehende Einstweilige Verfügung vom 12. November 2007 Widerspruch eingelegt hatte.

Erläuterungen
"Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre),

verboten,

das Produkt "iPhone" anzubieten und/oder in Verkehr zu bringen,

1) wenn es nur in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobil­funk­ver­trages der Antragsgegnerin mit einer Mindest­ver­trags­laufzeit von 24 Monaten angeboten und/oder abgegeben wird, und/oder

2) wenn es durch eine technische Sperre (sogenannter SIM-Lock) so gestaltet ist, dass es nur über das Netz der Antragsgegnerin betrieben werden kann, und der Käufer das Gerät nicht auf Wunsch jederzeit, bedingungslos und unentgeltlich entsperren kann oder die Antragsgegnerin im gleichen örtlichen und zeitlichen Rahmen jeweils ein ungesperrtes Gerät desselben Typs hinsichtlich Modell und Ausstattung zum selben oder einem niedrigeren Preis anbietet und zum Verkauf bereit hält."

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Hanseatischen OLG vom 04.12.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5248

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI