15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 23742

Drucken
Urteil03.02.2016Landgericht Hamburg302 O 365/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-Spezial 2016, 206Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2016, Seite: 206
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Hamburg Urteil03.02.2016

Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes eines Altbaus in exponierter Lage bei vollständiger Beseitigung von GebäuderissenKeine verringerte Verwertbarkeit des Grundstücks

Treten aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachba­r­grundstück an einem Altbau in exponierter Lage Risse auf, so besteht dann kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes, wenn die Schadens­beseitigungs­kosten lediglich 1,42 % des Grund­s­tückswerts ausmachen und die Risse vollständig beseitigt werden können. In diesem Fall verringert sich nicht die Verwertbarkeit des Grundstücks. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Bauarbeiten auf einem Nachba­r­grundstück entstanden an einem Altbau in exponierter Lage Risse. Der Eigentümer klagte daraufhin gegen die Bauträgerin des Nachbarobjekts unter anderem auf Ersatz des merkantilen Minderwertes in Höhe von 27.600 EUR, der trotz Beseitigung der Schäden am Altbau verbleibe.

Kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes

Das Landgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes zugestanden. Ein solcher liege vor, wenn nach erfolgter Mängel­be­sei­tigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben. Nach vollständiger Schadens­be­sei­tigung sei jedoch kein merkantiler Minderwert des klägerischen Grundstücks verblieben.

Keine verringerte Verwertbarkeit des Grundstücks

Die Schadenssumme habe unter Berück­sich­tigung der Schadens­be­sei­ti­gungs­kosten in Höhe von ca. 13.025 EUR und dem Grundstückswert in Höhe von 920.000 EUR einen Umfang von lediglich 1,42 % des Grund­s­tückswerts gehabt, so das Landgericht. Erfahrungsgemäß führen aber nur gravierende Mängel, die auch nach ihrer Beseitigung der Sache als Makel anhaften und die Befürchtung eines Folgeschadens aufkommen lassen, zu dauerhaften Wertminderungen. Die an dem klägerischen Anwesen entstandenen Risse haben ein solches Ausmaß nicht erreicht.

Keine Beeinflussung von Verkaufs­ver­hand­lungen durch vollständig beseitigte Risse

Vollständig beseitigte Risse im Mauerwerk, die nach allgemeinen Erfahrungen in Altbauten regelmäßig vorhanden seien und in dem klägerischen Objekt auch vor den Baumaßnahmen schon vorhanden waren, spielen nach Ansicht des Landgerichts in Verkaufs­ver­hand­lungen eines solchen Objekts keine im Verkaufswert messbare Rolle. Dies gelte vor allem in Anbetracht der exponierten Lage des Grundstücks.

Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23742

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI