21.11.2024
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Dokument-Nr. 33249

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Beschluss07.06.2023Landgericht Görlitz3 Qs 103/23
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bautzen, Beschluss08.02.2023, 49 Gs 127/23
ergänzende Informationen

Landgericht Görlitz Beschluss07.06.2023

Versendung eines Dick-Pics - Penisbild - rechtfertigt keine Wohnungs­durchsuchungUnverhältnis­mäßig­keit und damit Rechts­wid­rigkeit der Wohnungs­durchsuchung

Die Strafbarkeit wegen der Versendung eines Dick-Pics rechtfertigt keine Wohnungs­durchsuchung. Eine solche wäre unver­hält­nismäßig und damit rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Görlitz entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde die Wohnung eines jungen Mannes aufgrund eines Durch­su­chungs­be­schlusses des Amtsgerichts Bautzen durchsucht. Hintergrund dessen war ein Ermitt­lungs­ver­fahren gegen den jungen Mann wegen Versendung eines Penisbildes an eine Frau. Gegen den Durch­su­chungs­be­schluss legte der Beschuldigte Beschwerde ein.

Rechts­wid­rigkeit der Wohnungs­durch­suchung wegen Unver­hält­nis­mä­ßigkeit

Das Landgericht Görlitz entschied, dass der Durch­su­chungs­be­schluss unverhältnismäßig und daher rechtswidrig sei. Im konkreten Fall sei allenfalls eine besonders geringe Strafe zu erwarten gewesen. Die Versendung des Fotos durch den jungen Beschuldigten stelle lediglich eine eher leicht wiegende Verfehlung dar.

Quelle: Landgericht Görlitz, ra-online (vt/rb)

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