23.11.2024
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Dokument-Nr. 32492

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Urteil23.12.2022Landgericht Frankfurt am Main
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Landgericht Frankfurt am Main Urteil23.12.2022

Vorteilsannahme eines Bürgermeisters, wenn die Lebensgefährtin aufgrund der Amtsstellung eine Stelle und ohne sachlichen Grund übertarifliches Gehalt erhältVerurteilung des ehemaligen Oberbür­ger­meisters der Stadt Frankfurt am Main wegen Vorteilsannahme

Die 24. Strafkammer (Wirtschaftss­traf­kammer) des Landgerichts Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbür­ger­meister der Stadt Frankfurt am Main Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gemäß § 331 Abs. 1 des Straf­ge­setzbuchs (StGB) zu einer Gesamt­geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt.

Die Kammer hat in der an elf Tagen durchgeführten Haupt­ver­handlung festgestellt, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten im Frühjahr 2014 von einer seinerzeit Verant­wort­lichen des Kreisverbandes der Arbei­ter­wohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kinder­ta­gesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens erhalten hat. Grund für diese materiellen Vorteile war die Amtsstellung des Angeklagten Feldmann als Oberbürgermeister. Der Angeklagte hatte zur Überzeugung der Kammer Kenntnis von diesen Vorgängen.

Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigt

Die Kammer ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch das Einwerben von Spenden unterstützte. Im Gegenzug kam der Angeklagte mit der damaligen Verant­wort­lichen der AWO stillschweigend überein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigen werde.

Die Kammer hat außerdem die Einziehung von 5.989 Euro angeordnet. In dieser Höhe erhielt der Angeklagte Verfü­gungs­be­fugnis über Beträge, welche seine ehemalige Lebensgefährtin aus den Gehalts­zah­lungen der AWO auf ein Konto des Angeklagten und ein Gemein­schaftskonto eingezahlt hatte.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

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