18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.

Dokument-Nr. 32492

Drucken
Urteil23.12.2022Landgericht Frankfurt am Main
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil23.12.2022

Vorteilsannahme eines Bürgermeisters, wenn die Lebensgefährtin aufgrund der Amtsstellung eine Stelle und ohne sachlichen Grund übertarifliches Gehalt erhältVerurteilung des ehemaligen Oberbür­ger­meisters der Stadt Frankfurt am Main wegen Vorteilsannahme

Die 24. Strafkammer (Wirtschaftss­traf­kammer) des Landgerichts Frankfurt am Main hat den ehemaligen Oberbür­ger­meister der Stadt Frankfurt am Main Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen gemäß § 331 Abs. 1 des Straf­ge­setzbuchs (StGB) zu einer Gesamt­geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt.

Die Kammer hat in der an elf Tagen durchgeführten Haupt­ver­handlung festgestellt, dass die damalige Lebensgefährtin des Angeklagten im Frühjahr 2014 von einer seinerzeit Verant­wort­lichen des Kreisverbandes der Arbei­ter­wohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kinder­ta­gesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens erhalten hat. Grund für diese materiellen Vorteile war die Amtsstellung des Angeklagten Feldmann als Oberbürgermeister. Der Angeklagte hatte zur Überzeugung der Kammer Kenntnis von diesen Vorgängen.

Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigt

Die Kammer ist außerdem zu dem Schluss gelangt, dass die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch das Einwerben von Spenden unterstützte. Im Gegenzug kam der Angeklagte mit der damaligen Verant­wort­lichen der AWO stillschweigend überein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigen werde.

Die Kammer hat außerdem die Einziehung von 5.989 Euro angeordnet. In dieser Höhe erhielt der Angeklagte Verfü­gungs­be­fugnis über Beträge, welche seine ehemalige Lebensgefährtin aus den Gehalts­zah­lungen der AWO auf ein Konto des Angeklagten und ein Gemein­schaftskonto eingezahlt hatte.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32492

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI