18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ein Flugzeug am Himmel.

Dokument-Nr. 27686

Drucken
Urteil03.04.2019Landgericht Frankfurt am Main2-24 S 162/18
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil03.04.2019

Juniorsuite ohne getrennten Schlafraum kann Reise­preis­min­derung von 15 % rechtfertigenÜbermitt­lungs­fehler des Reisebüros bei Sonderwünschen gehen zu Lasten des Reise­ver­an­stalters

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Reise­ver­an­stalter auf nicht erfüllbare Sonderwünsche von Kunden hinweisen müssen. Erfüllt er die Wünsche nicht, liegt ein Reisemangel vor, der eine Reise­preis­min­derung von 15 % rechtfertigt. Auch Übermitt­lungs­fehler des Reisebüros gehen dabei zu Lasten des Reise­ver­an­stalters.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls buchte in einem Reisebüro für einen Strandurlaub eine Juniorsuite in einem Hotel. Aus dem Reiseprospekt des Reise­ver­an­stalters ergab sich nicht, ob die Suite über separate Wohn- bzw. Schlafräume verfügte. Der Kläger äußerte gegenüber dem Reisebüro, dass er eine Trennung dieser Zimmer wünsche.

Reise­ver­an­stalter muss auf nichterfüllbare Sonderwünsche hinweisen

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass das Anliegen des Klägers ein Sonderwunsch sei. Gehe die Reise­be­stä­tigung auf einen geäußerten Sonderwunsch nicht ein, gelte dieser als vom Reiseveranstalter angenommen. Könnten Sonderwünsche nicht erfüllt werden, müsse der Reise­ver­an­stalter darauf gesondert hinweisen. Übermitt­lungs­fehler des Reisebüros gingen zu Lasten des Reise­ver­an­stalters. Da die Juniorsuite des Hotels nicht über den so vereinbarten Sonderwunsch eines getrennten Schlafzimmers verfügte, habe ein Reisemangel vorgelegen, der eine Reisepreisminderung von 15 % rechtfertige.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27686

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI