Dokument-Nr. 34325
Permalink https://urteile.news/
- GE 2024, 655Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 655
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil25.05.2023, 304 C 8/23
Landgericht Frankfurt am Main Beschluss15.02.2024
Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei unzulässiger baulicher Veränderung Rechtsanwalt mit Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragenKeine Notwendigkeit des vorherigen Einholens eines Gutachtens über Erfolgsaussichten
Liegt eine unzulässige bauliche Veränderung vor, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Beseitigungsanspruchs beauftragen. Das Einholen eines Gutachtens über die Erfolgsaussichten ist nicht erforderlich. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohneigentumsanlage in Hessen hatte eine Wohnungseigentümerin in unzulässiger Weise eine Klimaanlage installiert. Auf einer Eigentümerversammlung in Hessen beschloss daher die Mehrheit der Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung des Beseitigungsanspruchs zu beauftragen. Gegen diesen Beschluss wurde Klage erhoben mit der Begründung, dass zuvor ein Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussicht einer solchen Geltendmachung eingeholt werden müsse. Das Amtsgericht Darmstadt folgte dieser Meinung nicht und wies daher die Klage zurück. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Beschluss über Beauftragung des Rechtsanwalts entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Beschluss über die Beauftragung des Rechtsanwalts entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung. Werde ein Anwalt wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung mit der Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen beauftragt, so bedürfe es keiner vorherigen Prüfung der Erfolgsaussichten. Denn mit der Beauftragung des Rechtsanwalts gehe eine Prüfungspflicht der Erfolgsaussichten der Klage durch ihn einher. Es sei auch nicht ersichtlich, dass eine vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten durch einen Rechtsanwalt kostengünstiger sei als die Beauftragung des Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2024, 655/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34325
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.