18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 33502

Drucken
Urteil07.09.2023Landgericht Frankfurt am Main2-13 S 130/22
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1101Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1101
  • WuM 2023, 771Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2023, Seite: 771
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Kassel, Urteil, 803 C 1253/22
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil07.09.2023

Klage auf Feststellung eines Sonder­nutzungs­rechts an gemein­schaftlich genutzter Fläche muss gegen Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft gerichtet seinBeein­träch­tigung des Sonder­nut­zungsrecht durch Einrichtung eines Gehwegs

Nutzt eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft eine Fläche als Gemein­schafts­eigentum, etwa durch Einrichtung eines Gehwegs, so muss die Klage auf Feststellung eines Sonder­nut­zungsrecht an der Fläche gegen die Gemeinschaft gerichtet sein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. als Berufungs­instanz im Jahr 2023 unter anderem darüber zu entscheiden, gegen wen eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines Sondernutzungsrecht an einer gemein­schaft­lichen Fläche gerichtet sein muss, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft auf dieser Fläche einen Gehweg eingerichtet hat.

Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft als richtige Beklagte

Das Landgerichts Frankfurt a. M. entschied, dass die Klage gegen die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft zu richten sei. Denn der Streit über die Reichweite eines Sonder­nut­zungs­rechts bestehe zwischen dem Wohnungs­ei­gentümer und dem Verband, da dieser den das Sonder­nut­zungsrecht des Wohnungs­ei­gen­tümers beein­träch­ti­genden Gehweg eingerichtet hat und damit Störer im Sinne von § 1004 BGB sei. Der Verband mache dem Wohnungs­ei­gentümer das Sonder­nut­zungsrecht streitig.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1101/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33502

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI