23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen weißen Schäferhund, der an einem Knochen nagt.

Dokument-Nr. 33722

Drucken
Urteil26.10.2023Landgericht Frankfurt (Oder)16 S 25/23
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2024, 26Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 26
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Strausberg, Urteil05.01.2023, 24 C 134/22
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt (Oder) Urteil26.10.2023

Unberechtigte Versagung der Hundehaltung begründet Recht zur fristlosen Kündigung durch MieterKein einseitiger Widerruf einer einmal erteilten Haltungs­er­laubnis

Versagt ein Vermieter zu Unrecht die Genehmigung einer Hundehaltung, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos zu kündigen. Zudem darf der Vermieter eine einmal erteilte Haltungs­er­laubnis nicht einseitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 sprach der Mieter einer 102 qm großen Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland eine fristlose Kündigung aus. Zur Begründung führte er an, dass ihm der Vermieter die Hundehaltung zu Unrecht verweigere. Da der Vermieter die Kündigung nicht akzeptierte, erhob der Mieter Klage. Zwischen den Parteien bestand Streit darüber, ob der Vermieter die Hundehaltung ursprünglich genehmigt habe oder nicht. Das Amtsgericht Strausberg wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Wirksamkeit der fristlosen Kündigung

Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied zu Gunsten des Mieters. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wirksam. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Vermieter die Hundehaltung ursprünglich genehmigt habe. Sollte dies der Fall gewesen sein, so könne der Vermieter diese Erlaubnis grundsätzlich nicht einseitig widerrufen. Nur wenn dafür besondere Gründe vorliegen, sei der Widerruf gerechtfertigt. Sollte eine Erlaubnis zur Hundehaltung nicht vorliegen, so könne der Vermieter diese nicht ohne Angabe besonderer Gründe versagen. Solche Gründe habe der Vermieter aber nicht angeführt.

Quelle: Landgericht Frankfurt (Oder), ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33722

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI