18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 8405

Drucken
Urteil16.11.2007Landgericht Frankfurt (Oder)11 O 280/05
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt (Oder) Urteil16.11.2007

Schmerzensgeld wegen verstümmelter Kinderhand durch AktenvernichterGerät stellt Gefahrenquelle dar, die für Kinder unzugänglich gemacht werden muss

Ein Akten­ver­nich­tungsgerät, das in einem Bauamt oder einem anderem öffentlichen Gebäude aufgestellt ist, stellt eine Gefahrenquelle für Besucher – speziell für Kinder – dar. Kommt es in Zusammenhang mit dem Gerät zu einem Unfall, ist das Amt zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Frankfurt (Oder).

Ein Großvater suchte am 15. Juli 2002 mit seinem damals dreijährigen Enkel das Bauamt des Amtes Schlaubetal auf. Das Kind steckte seine Hand in den Schlitz eines dort aufgestellten und eingeschalteten Akten­ver­nichters und erlitt dabei Verstümmelungen an drei Fingern.

Gericht spricht Schadensersatz zu

Das Kind verklagte deswegen das Amt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach ihm mit Schmerzensgeld in Höhe von 11.500,- € zu und verpflichtete das Amt, auch zukünftige Schäden zu ersetzen.

Berufung beim OLG ohne Erfolgs­aus­sichten

Dagegen legte das Amt Schlaubetal beim Branden­bur­gischen Oberlan­des­gericht Berufung ein. Das Oberlan­des­gericht erklärte darauf hin, dass es die Berufung zurückzuweisen werde.

Warnhinweise auch aus Bedie­nungs­an­leitung ersichtlich

Da der Aktenvernichter in einem Bereich gestanden habe, an dem Publi­kums­verkehr geherrscht habe, und so tief, dass er einem Erwachsenen nicht sogleich auffallen musste, sei er auch angesichts seines Äußeren nicht sofort als Gefahrenquelle zu erkennen gewesen. Es sei demgegenüber jedem Laien sofort einsichtig, dass von einem Aktenvernichter insbesondere für Kinder Gefahren ausgehen. Dass das Gerät das GS-Zeichen getragen habe, entlaste das Amt nicht. Denn die Betrie­b­s­an­leitung enthalte eindeutige Warnhinweise. Es werde dort vor dem Hineinfassen in den Papiereinzug gewarnt als auch davor, Kinder in die Nähe der Maschine zu lassen. Das Amt habe den Aktenvernichter während der Sprechzeiten entweder abschalten müssen oder nicht in einem Bereich aufstellen dürfen, wo Publi­kums­verkehr stattfinde.

Die Berufung wurde vom Amt zurückgenommen.

Quelle: ra-online, OLG Brandenburg

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8405

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI