18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 33423

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil26.09.2023

Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führenFortsetzung des Pacht­ver­hält­nisses bis zur fristgerechten Kündigung nicht zumutbar

Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste sind kein rechtsfreier Raum. Wer dort gegenüber seinem Verpächter ausfällig wird, muss damit rechnen, dass ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt wird. So hat das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Räumungs-Rechtsstreit entschieden.

Ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim hatte von einem Verein eine Gaststätte gepachtet. Im Laufe der Zeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Pächter und den Vereins­mit­gliedern. Unter anderem ärgerte sich der Pächter darüber, dass Vereins­mit­glieder das Tor zu dem Vereinsgelände nicht richtig verschließen würden. Dies und weitere emotionale Belastungen des Pacht­ver­hält­nisses führte schließlich dazu, dass sich der Streit in die sozialen Netzwerke des Internets verlagerte und dort eskalierte. In einer Nachricht wünschte der Pächter einem der Vereins­vor­sit­zenden ein "Scheiß"-Weihnachten und Neujahr und auch "viel Krankheit" und unterstrich seine Botschaft durch zwei animierte Kothaufen-Emojis. Daraufhin wurde ihm vom Verein die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dies wollte der Pächter nicht akzeptieren, sodass der Verein vor dem Landgericht auf Räumung klagte.

Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig

Das LG gab der Räumungsklage statt. Nach den Beleidigungen und Beschimpfungen könne dem Verein die Fortsetzung des Pacht­ver­hält­nisses nicht zugemutet werden, auch nicht bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist. Weder längere Streitigkeiten mit dem Vorstand des Vereins noch Ausein­an­der­set­zungen über die Pflicht, das Tor zum Vereinsgelände zu verschließen, rechtfertigten das Versenden von Beschimpfungen und von Kothaufen-Emojis. Da ein überragendes Interesse des Vereins vorliege, dass seine Vorstands­mit­glieder und Trainer nicht weiter beleidigt und beschimpft würden, sei nach Ansicht der Kammer in diesem Fall auch keine Abmahnung erforderlich gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung zum Pfälzischen Oberlan­des­gericht Zweibrücken eingelegt werden.

Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33423

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI