19.02.2026
Urteile, erschienen im Januar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
1   1234
2567891011
312131415161718
419202122232425
5262728293031 
Urteile, erschienen im Februar2026
 MoDiMiDoFrSaSo
5      1
62345678
79101112131415
816171819202122
9232425262728 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
19.02.2026 
Sie sehen ein Kopfsteinpflaster mit einem eingelassenen Gullideckel.

Dokument-Nr. 35774

Sie sehen ein Kopfsteinpflaster mit einem eingelassenen Gullideckel.
Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil10.02.2026

Kein Schadenersatz für Motorradfahrer wergen Sturz durch Loch am GullydeckelKlage gegen Stadt bleibt ohne Erfolg

Mit dieser Frage, wann es sich bei einem Schlagloch um eine "abhil­fe­be­dürftige Gefahrenquelle" handelt hat sich die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal befasst und die Klage eines gestürzten Motorradfahrers gegen die Stadt Speyer auf Schadensersatz von mehr als 6.000 Euro abgewiesen. Der Richter stellte fest, dass gerade auch Motorradfahrer sich im Grundsatz den gegebenen Straßen­ver­hält­nissen anpassen und ihre Fahrweise darauf einrichten müssen.

Konkret lag der Klage ein Verkehrsunfall in der Nähe des Technik Museums Speyer zugrunde. Der Motorradfahrer machte geltend, er sei beim Überfahren eines am Rand ausgebrochenen Gullys mit dem Hinterrad hängen geblieben und gestürzt. Die Beschädigung habe etwa 20 Zentimeter in der Länge und in der Spitze 10 Zentimeter Breite aufgewiesen. Die Stadt verwies darauf, dass es sich um einen Ausbruch von Asphalt am Gullyschacht von weniger als einem halben Quadratmeter gehandelt habe.

Die Kammer hat die Klage abgewiesen. Zwar sei die Stadt verpflichtet, alles Notwendige für einen ausreichend sicheren Straßenzustand zu tun. Eine absolute Sicherheit könne jedoch nicht gefordert werden. Vielmehr seien die öffentlichen Verkehrswege grundsätzlich in einem Zustand hinzunehmen, wie sie sich dem Benutzer erkennbar darbieten. Für ein Motorrad gelte dies ebenso uneingeschränkt. Eine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht bestehe regelmäßig nur bei Schlaglöchern auf verkehrs­wichtigen Straßen mit einer Tiefe von mindestens 15 Zentimetern, was für das Gericht im vorliegenden Fall nicht feststellbar war.

Der Motorradfahrer bleibt also auf seinem Schaden sitzen; der Straßenbelag wurde zwischen­zeitlich ausgebessert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung zum Pfälzischen Oberlan­des­gericht Zweibrücken möglich.

Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35774

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI