21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 34030

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil17.04.2024

Rechtsanwalt kann Postzustellung an Samstagen nicht verhindernKündigungsrecht auch vonseiten der Post

Ein Rechtsanwalt muss es hinnehmen, dass die Deutsche Post AG Sendungen an seine Kanzleiadresse auch an Samstagen zustellt. Eine dem entge­gen­stehende Vereinbarung durfte die Post wirksam kündigen. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen abgeändert.

Der Rechtsanwalt aus Ludwigshafen hatte im Verfahren von Problemen mit Postsendungen berichtet, die an Samstagen an der Kanzlei zugestellt wurden. Diese würden erst am darauffolgenden Montag aus dem Briefkasten geholt, ragten teilweise das Wochenende über aus dem Briefkasten heraus und könnten entwendet werden, so sein Vortrag. Deshalb hatte er ein von der Post und DHL bereit­ge­stelltes Formular genutzt und dort angekreuzt, an Samstagen keine Zustellung von Briefen und Paketsendungen zu wünschen, sondern diese bis Montag zurückzustellen. Diese Erklärung sollte bis zum Widerruf durch den Kunden gelten. Etwa zwei Jahre lang ging die Sache gut, dann kam es wieder zu Samstags­zu­stel­lungen. Die Post sah sich nicht mehr verpflichtet, dem Wunsch des Kunden nachzukommen. Der Rechtsanwalt reichte deshalb Klage ein. Das AG Ludwigshafen gab der Klage in erster Instanz statt.

Vereinbarung wirksam gekündigt

Diese Entscheidung kassierte das Landgericht nun und stellte klar, dass sich die Post zwar zunächst wirksam verpflichtet hatte, dem Zustellwunsch des Kunden nachzukommen. Auch wenn im Formular nur von "wünschen" und "bitten" die Rede ist, bestehe doch kein Zweifel, dass auf beiden Seiten der Wille bestanden habe, eine verbindliche Regelung zu treffen. Diese Vereinbarung sei aber kündbar und auch wirksam von Seiten der Post gekündigt worden. Der Formulartext enthalte zwar nur ein Widerrufsrecht für den Kunden und nicht auch für die Post. Es bestehe aber ein gesetzliches Kündigungsrecht, das im Prozess vor dem AG ausgeübt worden sei. Der Rechtsanwalt muss sich jetzt etwas anderes einfallen lassen, um seine an Samstagen zugestellten Postsendungen vor Diebstahl zu sichern. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34030

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI