18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.

Dokument-Nr. 33164

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Flensburg Urteil14.06.2023

Schmerzensgeld von 10.000 € wegen wahrheits­widriger Behauptung der Mitgliedschaft in StasiBewusste Schädi­gungs­absicht eines traumatisierten Opfers der Stasi

Wird öffentlich in einem Blog und Buch mit Schädi­gungs­absicht wahrheitswidrig behauptet jemand sei Mitglied in der Stasi, was den Betroffenen in eine schwere emotionale Krise stürzt, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Dabei ist mildernd zu berücksichtigen, dass die Veröf­fent­lichung eine geringe Reichweite hat und der Täter ein traumatisiertes Opfer der Stasi ist. Dies hat das Landgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein traumatisiertes Opfer der Stasi behauptete im Jahr 2020 in seinem Blog und seinem Buch wahrheitswidrig die Mitgliedschaft eines Mannes in der Staats­si­cherheit der DDR. Der Betroffene erlitt aufgrund dessen eine schwere emotionale Krise und erhob unter anderem Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld.

Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Landgericht Flensburg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu. Die wahrheits­widrigen Aussagen des Beklagten seien mit Schädi­gungs­absicht erfolgt. Sie seien schwerwiegend und in hohem Maße ehrverletzend. Sie haben erhebliche negative psychische Auswirkungen auf den Kläger gehabt. Mildernd sei zu berücksichtigen, dass die Reichweite des Blogs und die Verkaufszahlen des Buch eher gering waren. Zudem sei der Beklagte als Opfer der Stasi traumatisiert. Er habe die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennen können.

Quelle: Landgericht Flensburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33164

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI