18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 28734

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Essen Urteil11.03.2020

Wettbe­wer­bs­verstoß wegen fehlender deutsch­spra­chiger Gebrauchs­an­weisungMitbewerber kann auf Unterlassung klagen

Wird zu einem Produkt keine deutsch­sprachige Gebrauchs­an­weisung mitgeliefert, so stellt dies einen Wettbe­wer­bs­verstoß gemäß § 3 a UWG i.V.m. § 3 Abs. 4 des Produkt­sicherheits­gesetzes dar. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Unternehmen, welches sicher­heits­tech­nische Produkte anbot, von einem Mitbewerber auf Unterlassung verklagt. Hintergrund dessen war, dass bei ein im Rahmen eines Testkaufs im März 2019 gelieferten Gaswarnmelder keine deutsch­sprachige Gebrauchsanweisung beigefügt war. Die gesamte Produkt­ver­packung war in englischer Sprache verfasst. Das verklagte Unternehmen verwies zur Rechtfertigung darauf, dass es dem Käufer ein Link zu einer deutsch­spra­chigen Bedienungsanleitung gesandt hatte.

Anspruch auf Unterlassung aufgrund Wettbe­wer­bs­ver­stoßes

Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe der Unter­las­sungs­an­spruch zu, da der Beklagte gegen § 3 a UWG i.V.m. § 3 Abs. 4 des Produkt­si­cher­heits­ge­setzes verstoßen habe. Er habe zum gelieferten Produkt keine deutsch­sprachige Anleitung zur Verfügung gestellt. Zwar habe er einen Link zu einer Bedie­nungs­an­leitung in deutscher Sprache übersandt. Jedoch habe die Anleitung ein anderes Produkt mit einer anderen Funktionsweise betroffen.

Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28734

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI