21.11.2024
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Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.

Dokument-Nr. 18110

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Landgericht Düsseldorf Urteil25.04.2014

Schaden­s­er­satz­satzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen ehemalige Vorstände abgewiesenAbfin­dungs­ansprüche, Ruhegeld­zah­lungen, Bonus­for­de­rungen und Versor­gungs­eis­tungen von mehr als 2,6 Millionen Euro

Die Schaden­s­er­satzklage der Ärzte- und Apothekerbank gegen fünf ihrer ehemaligen Vorstände wurde abgewiesen und den Widerklagen von drei Ex-Vorständen stattgegeben. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Streitfall hatte die Klägerin Schadensersatz in Höhe von mehr als 66 Millionen Euro gefordert, weil die Anlage­ent­schei­dungen der Beklagten zu riskant gewesen seien. Die Underlyings hätten einen Subprime-Anteil von bis zu 70 % gehabt, der zu den Verlusten geführt habe. Spätestens Anfang 2007 habe sich die Finanzmarktkrise bzw. die Subprime-Krise abgezeichnet. Trotz erkennbarer Krisen­vor­zeichen hätten die Beklagten ohne ausreichende Infor­ma­ti­o­nsbasis investiert.

Für und Wider der Inves­ti­ti­o­ns­ent­scheidung sorgfältig abgewogen

Die Beklagten haben nach Auffassung der Kammer die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts­leiters angewendet. Sie hätten die Entschei­dungs­grundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider der Inves­ti­ti­o­ns­ent­scheidung mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanz­ma­rktkrise. Der Misserfolg der Anlage sei nicht auf die mangelnde Bonität der Underlyings zurückzuführen, sondern auf die fehlende Liquidität der Märkte, die zu dem Preisverfall und den Verlusten der Klägerin geführt habe. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen. Die von drei der Beklagten geforderten Abfin­dungs­ansprüche, Ruhegeld­zah­lungen, Bonus­for­de­rungen und Versor­gungs­leis­tungen in Höhe von insgesamt mehr 2,6 Millionen Euro hat das Landgericht in voller Höhe zugesprochen.

Quelle: Landgericht Düsseldorf/ ra-online

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