18.10.2024
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Landgericht Düsseldorf Beschluss09.08.2011

Streit um Tablet Galaxy Tab 10.1: Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen SamsungGeschmacks­muster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung

Samsung darf das Tablet Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande vertreiben. Die Firma Apple Inc. erwirkte eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.

In dieser einstweiligen Verfügung wird den Verfü­gungs­be­klagten (die Firmen Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd.) untersagt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ in der Europäischen Union – hinsichtlich der Samsung Electronics Co. Ltd. jedoch mit Ausnahme der Niederlande – zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Grundlage der Entscheidung der Kammer war ein Antrag der Firma Apple Inc. vom 04.08.2011, in dem diese sich auf ein zu ihren Gunsten eingetragenes Gemein­schafts­ge­schmacks­muster sowie hilfsweise auf wettbe­wer­bs­rechtliche Ansprüche wegen einer Übernahme der Gestaltung ihres Produkts "IPad 2" gestützt hat. Bei der Entscheidung lag der Kammer weiterhin eine Schutzschrift der Verfü­gungs­be­klagten vom 29.07.2011 vor, in der diese im Wesentlichen vorgetragen haben, dem Antrag der Firma Apple Inc. fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit. Zudem sei hinsichtlich des zu Gunsten der Firma Apple Inc. eingetragenen Gemein­schafts­ge­schmacks­musters bereits ein Nichtig­keits­antrag in Vorbereitung. Der Beschluss der Kammer ist - wie bei einstweilige Verfügungen üblich - nicht mit Gründen versehen.

Quelle: ra-online, Landgericht Düsseldorf (pm/pt)

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