Dokument-Nr. 34283
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Düsseldorf Urteil14.08.2024
Gemälde unter eigenem Namen nachmalen stellt eine Urheberrechtsverletzung darSchadenersatz für nachgeahmte Kunst
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Kläger Schadensersatz wegen des Kopierens von Kunstwerken zugesprochen.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 26.000,- EUR in Anspruch. Er ist ein international tätiger und erfolgreicher Künstler und unter anderem Urheber der Gemälde "Burgundy Nights", "Horizon" und "Life Below Water". Der Beklagte ist ebenfalls Künstler und fertigte nach den Motiven der vorgenannten Bilder des Klägers seinerseits Bilder an, welche er mit seinem eigenen Namen signierte und veräußerte. Er beruft sich darauf, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, wobei er sich zu Übungszwecken an dem Stil des Klägers orientiert habe.
Keine eigene schöpferische Leistung des Beklagten zu erkennen
Mit Urteil vom 14.08.2024 hat die Kammer dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 26.000,- EUR zugesprochen. Die Kammer führt insoweit aus, dass der Beklagte die Urheberrechte des Klägers an den drei streitgegenständlichen Bildern in schuldhafter Weise verletzt habe. Denn dieser habe die Kunstwerke des Klägers ohne dessen Einwilligung kopiert und sodann verkauft sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen des Beklagten mit den Originalen überein, eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sei nicht zu erkennen. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte sich die Kammer an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2024
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34283
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.