21.11.2024
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Dokument-Nr. 794

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Urteil29.07.2005Landgericht Dresden
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Landgericht Dresden Urteil29.07.2005

Urteil in dem Strafverfahren gegen den sog. „Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof“

Die 1. Große Strafkammer – Schwur­ge­richts­kammer – des Landgerichts Dresden hat heute den Angeklagten zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von 12 Jahren verurteilt.

Das Verfahren fand nach 42 Verhand­lungstagen und nach der Vernehmung von über 60 Zeugen und 11 Sachver­ständigen seinen Abschluss.

Nach den Feststellungen der Schwur­ge­richts­kammer ist der Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit versuchter Herbeiführung einer Spreng­stof­f­ex­plosion schuldig. Außerdem wurde er wegen verschiedener Waffendelikte (u.a. Verstoß gegen das Kriegs­waf­fen­gesetz und das Spreng­stoff­gesetz sowie wegen des Besitzes vollau­to­ma­tischer Schusswaffen u.a.) verurteilt. Staats­an­walt­schaft und Nebenklage hatten die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die Verteidigung die Verurteilung zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe beantragt.

Quelle: Pressemitteilung des LG Dresden vom 29.07.2005

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