Dokument-Nr. 33720
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Landgericht Dresden Urteil08.02.2024
"Beewashing-Honig" darf mit Böhmermann-Bild werbenKein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Das Landgericht Dresden hat im einstweiligen Verfügungsverfahren über Unterlassungsansprüche des Fernsehmoderators und Satirikers Jan Böhmermann gegenüber der MyHoney Bio lmkerei GmbH & Co. KG aus Meißen ein Urteil verkündet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde dabei zurückgewiesen.
Dem Verfahren war eine kritische Berichterstattung zum sogenannten »Beewashing« in der von Böhmermann moderierten Satiresendung »ZDF Magazin Royale« vorausgegangen, in dessen Kontext auch Name und Bildnis des sächsischen Imkers ohne seine Einwilligung gezeigt worden waren. Als Reaktion darauf hatte der Imker eine »Sonderedition« seines Honigs herausgebracht, den er wiederum unter Verwendung von Bild und Namen Böhmermanns bewarb.
Schutzinteresse Böhmermann nicht höher bewertet als „die Belange der Bioimkerei“
Herr Böhmermann kann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen. lhm steht zwar grundsätzlich das Recht am eigenen Bild als besonderer Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zu. Bildnisse dürfen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie) auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtigte lnteressen des Abgebildeten nicht verletzt werden. Hiervon ist das Gericht bei Herrn Böhmermann ausgegangen. Hierbei wurde berücksichtigt, dass auch der Verfügungsbeklagten das vom Grundgesetz geschützte Recht der freien Meinungsäußerung zusteht und sie damit das lnformationsinteresse der Allgemeinheit bedient hat. Das Gericht hat deshalb im Rahmen der Abwägung das Schutzinteresse des Herrn Böhmermann nicht höher bewertet als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2024
Quelle: Landgericht Dresden, ra-online (pm/ab)
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