Landgericht Darmstadt Urteil18.03.1983
25 % Mietminderung bei erheblichem Baulärm in der Nachbarschaft ist angemessenLandgericht Darmstadt bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt
Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, kann die Miete um 25 % gemindert werden. Dies entschied das Landgericht Darmstadt.
Das Landgericht Darmstadt folgte in seiner Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Vermieterin gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt zurück. In der Urteilesbegründung hieß es lediglich: "Von der Darstellung der Entscheidungsgründe wird abgesehen, da die Kammer den Gründen der angefochteten Entscheidung folgt (§ 543 Abs. 1 ZPO)."
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Darmstadt (vt/pt)